Wo wir säumig sind

EU startet zwei neue Verfahren gegen Österreich

Außenpolitik
08.10.2025 15:06

Die EU-Kommission hat am Mittwoch zwei weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. So sei die Bundesregierung bei der Umsetzung der Zahlungsdienste- sowie der Trinkwasser-Richtlinie säumig.

Die Änderungen der Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen sollen es Nichtbanken-Zahlungsdienstleistern wie Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten ermöglichen, an den in der Richtlinie genannten Zahlungssystemen teilzunehmen. Ziel ist, dass diese Dienstleister Zahlungen effizient und wettbewerbsfähig abwickeln können, wenn sie ihren Kundinnen und Kunden Dienste wie Sofortzahlungen anbieten. Österreich und sieben weitere EU-Staaten sind hier säumig.

Besonders Kärnten hinkt bei Trinkwasserrichtlinie hinterher
Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie soll laut EU-Kommission die menschliche Gesundheit besser schützen, indem sie die Wasserqualitätsstandards aktualisiert, bedenkliche Schadstoffe bekämpft und Vorschriften für saubereres Leitungswasser bringt. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie eigentlich bis 12. Jänner 2023 in nationales Recht umsetzen. In Österreich mangelt es laut Kommission an der Umsetzung vor allem in Kärnten. Weitere Mängel betreffen die Umsetzung der Vorschriften zur Risikobewertung und zum Risikomanagement der Einzugsgebiete sowie des Versorgungssystems.

(Bild: P. Huber)

Zweimonatige Frist, um Mängel zu beheben
In beiden Fällen haben die betroffenen Staaten zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die von der Kommission aufgezeigten Mängel zu beheben. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie beschließen, als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Zudem wird Österreich ein ergänzendes Schreiben aus Brüssel wegen der mangelnden Umsetzung der Richtlinie zur Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat erhalten. Die Richtlinie legt insbesondere Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen fest, die die Mitgliedstaaten zur Überwachung der Vorschriften setzen können. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten auch, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen.

Erste Verfahren bereits 2021
Die Kommission leitete bereits im Juli 2021 Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung gegen 24 Mitgliedstaaten, darunter Österreich, ein. Im Jänner 2023 schickte sie erneut Stellungnahmen an 17 Mitgliedstaaten, darunter Österreich. Nach eingehender Prüfung richtet die Kommission nun ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Österreich, da das Land seine Rechtsvorschriften noch immer nicht ordnungsgemäß an einige Bestimmungen der Richtlinie angepasst habe. Wien hat zwei Monate Zeit, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls droht der nächste Schritt im Verfahren.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt