UNO-Menschenrechtsrat:

Israel begeht im Gazastreifen Völkermord

Außenpolitik
16.09.2025 10:29

Israel begeht nach Auffassung der unabhängigen Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrats im Gazastreifen Genozid. Vier der fünf in der UNO-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 erwähnten Tatbestände seien erfüllt, befindet die dreiköpfige Kommission.

Israel erkennt wie die USA unter Präsident Donald Trump den UNO-Menschenrechtsrat als Autorität nicht an und wirft ihm grundsätzlich vor, gegen Israel voreingenommen zu sein. Der Menschenrechtsrat besteht aus 47 Ländern, die jeweils für drei Jahre von der UNO-Generalversammlung gewählt werden.

Die Kommission nennt als Tatbestände: Tötung, schwere körperliche oder seelische Schädigung, vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung abzielen, und Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten. Zivilisten würden getötet, humanitäre Hilfe blockiert, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen systematisch zerstört und religiöse Einrichtungen angegriffen.

Aktuell wird Gaza-Stadt wieder schwerstens zerbombt.
Aktuell wird Gaza-Stadt wieder schwerstens zerbombt.(Bild: AP/Yousef Al Zanoun)

Der Bericht bezieht sich auf die Geschehnisse seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas und anderer Extremisten auf Israel am 7. Oktober 2023.

Israel betont stets, es bekämpfe im Gazastreifen die Hamas und nicht die Zivilbevölkerung. Die Hamas missbrauche die Zivilisten immer wieder als „menschliche Schutzschilde“. Der Krieg könne sofort enden, wenn die Hamas die 48 verbliebenen Geiseln freilasse und die Waffen niederlege.

Kommission spricht von Vorsatz
In dem Bericht heißt es weiter: „Es gibt auch indirekte oder Indizienbeweise für einen besonderen Vorsatz (dolus specialis) im Verhaltensmuster der politischen und militärischen Behörden Israels sowie in den Militäroperationen, die unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Beweise die erforderliche spezifische Absicht zur Begehung von Völkermord belegen.“

Vorsitzende der 2021 eingerichteten Kommission zur Prüfung möglicher Verletzungen des internationalen Völkerrechts in den besetzten palästinensischen Gebieten und Israel ist Navi Pillay (83). Sie war früher Richterin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte. Pillay hat aus Gesundheitsgründen ihren Rücktritt eingereicht, der im November wirksam wird.

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