In OÖ und NÖ

Fünf Schuldsprüche nach Überfällen auf vier Banken

Österreich
09.01.2014 18:59
Nach vier Banküberfällen in Ober- und Niederösterreich ist am Donnerstag am Landesgericht Steyr vier Männern und einer Frau der Prozess gemacht worden. Die Angeklagten wurden zu unbedingten Haftstrafen zwischen zweieinhalb und neun Jahren verurteilt. Der 33-jährigen Bankangestellten, die in einem der betroffenen Institute beschäftigt gewesen war, wurde vorgeworfen, die Räuber mit Tipps und Informationen über die Filialen versorgt zu haben. Drei der Urteile sind bereits rechtskräftig.

Die Überfallsserie startete am 24. Jänner 2013 im Steyrer Stadtteil Münichholz, rund fünf Monate später, am 14. Juni, wurde eine Bank in Vestenthal (Bezirk Amstetten) heimgesucht. Am 27. Juni folgte ein Coup in Losensteinleithen (Bezirk Steyr-Land), am 21. August überfielen die Täter dann ein Geldinstitut in St. Marien (Bezirk Linz-Land).

Die Angeklagten hatten bei den Überfällen stets ein Küchenmesser bei sich, zudem eine Fernbedienung für ein Spielzeugauto, das - versteckt in einem Sackerl - eine Schusswaffe hatte vortäuschen sollen. Sie erbeuteten bei ihren Raubzügen insgesamt 190.000 Euro.

Kurz nach der letzten Tat klickten für die vier Räuber im Alter von 22, 24, 30 und 34 Jahren die Handschellen. Im Oktober wurde dann die 33-jährige Bankangestellte verhaftet - sie hatte die Männer mit Informationen über die Bankfilialen versorgt.

Angeklagte zeigten sich geständig
Alle fünf Angeklagten zeigten sich in der Verhandlung grundsätzlich geständig. Sie waren an den Überfällen in unterschiedlicher Besetzung beteiligt. Der 34-Jährige wurde von den anderen massiv belastet. Er wurde als "Gehirn" bei allen Taten dargestellt, was er bis zuletzt bestritt. Laut seiner Verteidigerin wurde er von der Bankangestellten angestiftet. Sie habe ihm mehrmals Angebote für die Durchführung von Überfällen gemacht. Er habe auch zum Teil Geld bekommen, von dem er gar nicht gewusst habe, dass es sich um die Beute aus einem Raub handelte.

Das Gericht schenkte diesen Ausführungen jedoch keinen Glauben und verurteilte den 34-Jährigen zu neun Jahren Haft. Der Beschuldigte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

33-Jährige bestritt Weitergabe vertraulicher Daten
Unterschiedliche Angaben der Angeklagten gab es über die Rolle der 33-Jährigen. Sie soll den Tätern Insider-Tipps gegeben haben - u.a. wo sich Geld befindet und wann wie viele Personen Dienst haben - und dafür kassiert haben. Das bestritt sie. Sie sei laut ihrem Verteidiger vom 34-Jährigen, mit dem sie eine Beziehung hatte, manipuliert und bedroht worden und habe ihm nur eine Liste der Filialen und die Zahl deren Mitarbeiter gegeben, was jedermann leicht im Internet hätte eruieren können.

Die 33-Jährige wurde vom Gericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die drei weiteren Männer erhielten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren, zwei Jahren und zehn Monaten sowie sieben Jahren. Außerdem wurden alle unter anderem zur Wiedergutmachung des von ihnen angerichteten Schadens sowie zu Teilschmerzensgeld für die von ihnen bedrohten Bankangestellten verurteilt.

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