Nicht schlecht gestaunt hat dieser Tage ein Tiroler, als er mit seinem Auto auf einer Forststraße in Fendels im Oberen Gericht (Bezirk Landeck) unterwegs war. Doch das Land Tirol zweifelt an der Echtheit des Bildes. Am helllichten Tag kam ihm da plötzlich ein junger Braunbär entgegen. Die Tiroler Landesregierung hatte erst kürzlich eine Verordnung zur Vergrämung und Besenderung eines Bären im Bezirk erlassen.
An die zehnmal sei heuer im Bezirk Landeck bereits ein Bär nachgewiesen worden, berichtete das Land Tirol erst vor gut zwei Wochen. Zuletzt wurde ein Braunbär auch mit Rissen von Nutztieren in Verbindung gebracht. Teils konnte dies auch schon mittels genetischer Analysen bestätigt werden.
Plötzlich war Bär vor Auto
Zu Gesicht bekommen hat zuletzt einen Bären niemand. Doch das änderte sich dieser Tage. Einem Oberländer, der mit seinem Wagen auf einer Forststraße bei Fendels unterwegs war, kam ein junger Bär entgegen. Der Augenzeuge zückte sofort sein Handy und fotografierte das Tier – gerade noch bevor es wieder im Wald verschwand. Doch wie das Land Tirol mitteilt, gibt es erhebliche Zweifel an der Echtheit des Bildes.
Nach Abklärungen der Behörde mit Experten und Expertinnen und Ortskundigen bzw. nach Rücksprache mit der Gemeinde und dem Tiroler Jägerverband kann laut derzeitigen Informationen die Sichtung eines Bären in Fendels anhand des Fotos, welches derzeit in den Sozialen Medien kursiert, nicht bestätigt werden.
Land Tirol
Erhebliche Zweifel an Echtheit bei vermeintlicher Bärensichtung in Fendels
So meldet sich das Land Tirol wie folgt zu Wort: „In den sozialen Medien wird derzeit ein Foto verbreitet, das vermeintlich einen Bären auf einer Forststraße in Fendels im Bezirk Landeck zeigt. Alle einlangenden Meldungen werden seitens des Landes stets ernst genommen und sorgfältig geprüft. Nach Abklärungen der Behörde mit Experten und Expertinnen und Ortskundigen bzw. nach Rücksprache mit der Gemeinde und dem Tiroler Jägerverband kann laut derzeitigen Informationen die Sichtung eines Bären in Fendels anhand des Fotos, welches derzeit in den Sozialen Medien kursiert, nicht bestätigt werden.“
Kürzlich Verordnung erlassen
Erst vor gut zwei Wochen hatte die schwarz-rote Tiroler Landesregierung eine Verordnung zur Vergrämung und Besenderung eines Bären im Bezirk Landeck erlassen – infolge bestätigter Risse.
Unter bestimmten Voraussetzungen
Auf Grundlage der Verordnung bestehe in bestimmten Jagdgebieten im Bezirk Landeck unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Vergrämung. Dies gilt beispielsweise nur in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen Nutztieren, geschlossenen Ortschaften oder von Menschen genutzten Gebäuden oder Stallungen.
Unter Vergrämung versteht man Maßnahmen, die gezielt darauf abzielen, das Tier abzuschrecken und ihm beizubringen, dass die Nähe des Menschen unangenehm oder gefährlich ist, ohne es zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen laut Verordnung Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschosse oder Knallkörper.
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