Haben Sie kürzlich Freikarten für den Zirkus in Innsbruck geschenkt bekommen? Dann sollten sie sich darüber nicht allzu früh freuen. Denn was einen vergnüglichen Abend in der Manege für lau verspricht, ist eine Marketingstrategie, die auch ein Rechtsexperte für zumindest fragwürdig hält.
Derzeit gastiert der „Circus Louis Knie“ in Innsbruck – für den einen oder anderen wohl nichts Neues, denn vielen Tiroler Unternehmern flatterten dessen Freikarten für bestimmte Vorstellungen bereits ins Haus. Auch „Krone“-Leserin Frau R. wollte das mit ihrer Familie nutzen. Doch als sie vor Ort die geschenkten Tickets gegen Platzkarten eintauschen wollte, folgte die böse Überraschung.
„Man hat uns gesagt, dass alle Plätze für die Freikarten schon weg seien. Wir haben dann 15 Euro pro Person gezahlt“. Und Frau R. war nicht die einzige, der es so erging: „Da waren viele Leute, die sich aufgeregt haben.“
„Aktion Teil der Marketingmaßnahmen“
Der „Circus Louis Knie“ erklärt, dass die Freikarten Teil von Marketingmaßnahmen seien: „Ziel ist es, ein breites Publikum einzuladen, das vielleicht sonst keinen Zirkus besucht hätte.“ Die Plätze seien begrenzt, eine Reservierung nicht möglich. „Ist das Kontingent ausgeschöpft, können die Karten auf höherwertige Plätze angerechnet werden.“
Am Gelände waren viele Leute, die Freikarten hatten. Die haben sich sehr aufgeregt. Die Stimmung war schlecht.
Frau R.
Neu dürfte dieses Vorgehen nicht sein, finden sich doch Berichte aus ganz Österreich zu ähnlichen Vorfällen. Die „Krone“ erfuhr von einem Innsbrucker Paar mit vierjährigem Sohn, das zwar Freiplätze bekommen hätte, aber einzelne. Aufpreis, damit das Kind nicht alleine sitzen musste: 50 Euro. Frau R. ortet eine Abzock-Masche. „Wenn man von weiter weg kommt, fährt man nicht wieder heim, sondern zahlt. Eine Frechheit!“
Bedingungen sind nirgends ersichtlich
Der Zirkus betont: „Wir arbeiten daran, die Kommunikation klarer zu gestalten, um Missverständnisse künftig zu vermeiden.“ Doch weder auf den „Tickets“ noch im beiliegenden Brief steht, dass das Gratis-Versprechen nur unter Vorbehalt gilt.
Vorgehen könnte unlauterer Wettbewerb sein
In dem Fall – wenn auf Freikarten Vorstellungsdatum und -termin vermerkt sind und keine weiteren Bedingungen – hätten Konsumenten grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen Platz, sagt Helmuth Lichtmannegger von der AK Tirol. Die Vorgehensweise des Zirkus werfe rechtliche Fragen auf, könnte etwa gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen. „Hier drohen in der Praxis hohe Strafen“, so der Experte. Für enttäuschte Konsumenten seien Schadensersatzansprüche denkbar, diese seien aber oft schwer durchsetzbar.
Diese Vorgehensweise wirft rechtliche Fragen auf. Zum Beispiel könnten hier Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorliegen.
Helmuth Lichtmannegger, AK Tirol
Lichtmannegger berichtet von mehreren Konsumentinnen und Konsumenten, die sich in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit dem Zirkus bei der AK gemeldet haben. Auch sie sprechen etwa vom Problem, nicht zusammen sitzen zu dürfen. Dies sei auf den Karten zwar auch nicht versprochen worden, „dennoch ist der Ärger über solche Tricks nachvollziehbar und es stellt sich die Frage, warum ein Unternehmer das nötig hat und potenzielles Publikum so verärgert“.
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