Die „Krone“ deckt auf: Die Grazer Staatsanwaltschaft hat einen steirischen Gemeinderat und Mitarbeiter des Landes im Visier. Ermittelt wird wegen eines schweren Sexualdelikts – ein 13-jähriges Mädchen soll ihn bei der Polizei angezeigt haben. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann bis zu 15 Jahre Haft!
Im Grazer Landhaus ist Feuer am Dach: Wie die „Krone“ erfuhr, werden aktuell schwere Vorwürfe gegen einen Landes-Mitarbeiter erhoben. Pikanterweise ist der Mann auch Gemeinderat einer Oppositionspartei und – zumindest laut Homepage – in seinem steirischen Heimatort nach wie vor politisch aktiv.
Geräte bei Hausdurchsuchung sichergestellt
Dabei steht der Politiker derzeit im Visier der Staatsanwaltschaft Graz, dem Vernehmen nach hat bei ihm kürzlich auch eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Beschlagnahmt wurden jedenfalls Datenträger und sein Handy, auf denen die Exekutive Chatverläufe sicherte.
Auf Anfrage bestätigt Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, entsprechende Ermittlungen. Es werde „gegen einen Politiker einer Partei ein Ermittlungsverfahren wegen eines Sexualdeliktes geführt“, sagt Christian Kroschl. Unter anderem mit Blick auf den Datenschutz könnten darüber hinaus keine näheren Auskünfte zu der Causa gegeben werden.
Mädchen erlitt schweres psychisches Trauma
Laut Informationen der „Steirerkrone“ sind die Vorwürfe gegen den Steirer aber massiv. So soll er auf einer Internet-Plattform ein 13-jähriges Mädchen kennengelernt und danach an ihm geschlechtliche Handlungen vorgenommen haben. Nach dem Vorfall wandte sich das Kind an die Polizei und erstattete Anzeige. Das Opfer soll ein schweres psychisches Trauma erlitten haben und noch heute darunter leiden.
Konkret ermittelt wird nach Paragraf 206 des Strafgesetzbuches wegen schwerem sexuellem Missbrauch Unmündiger. Darin heißt es: „Wird die unmündige Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.“
Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.
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