Die mehrfache französische Biathlon-Weltmeisterin Julia Simon muss nach ihrer Bewährungsstrafe in der Kreditkartenaffäre nun auch sportliche Konsequenzen fürchten.
Die 29-Jährige muss sich laut französischen Medienberichten am 6. November vor der unabhängigen Disziplinarkommission des französischen Skiverbandes (FFS) verantworten. Eine Entscheidung über eine Sanktion gegen den Topstar soll spätestens am 10. November fallen. Die Saison beginnt am 29. November in Östersund.
Simon war am vergangenen Freitag zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt worden. Sie hat mit gestohlenen Kreditkartendaten u.a. ihrer Teamkollegin Justine Braisaz-Bouchet (29) sowie einer Team-Physiotherapeutin im Internet Waren im Wert von rund 2.500 Euro eingekauft. Das Gericht befand Simon in allen Anklagepunkten für schuldig.
Weitere Verdachtsmomente
Dem aus sieben Mitgliedern bestehenden Disziplinarkomitee stehen rund fünfzehn anwendbare Sanktionen zur Verfügung, die von einer Verwarnung über eine Suspendierung bis hin zum Ausschluss reichen. Erschwerend könnte hinzukommen, dass nun auch andere Teamkolleginnen Verdachtsmomente gegen Simon äußerten. Sie hatten aber keine Anzeige erstattet. Fraglich ist zudem, ob die nun vorbestrafte Simon nach französischem Recht noch eine Waffe führen darf.
Die Biathlon-Weltcupgesamtsiegerin von 2023 gab keinerlei finanzielle Motive für ihre Taten an. Sie habe während des Zeitraums einen mittleren sechsstelligen Euro-Betrag auf ihrem Konto gehabt. Sie entschuldigte sich bei den Betroffenen. Sie habe keine rationale Erklärung für ihre Taten, arbeite seit gut drei Jahren mit einem Therapeuten zusammen.
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