Jugendliche, die gerne in den Sommerferien ihr Taschengeld mittels Ferialjob aufbessern möchten, sollten nicht nur auf einen schriftlichen Vertrag pochen, sondern bei der Endabrechnung auch auf wichtige Details achten, wie Kerstin Feiel-Schiller, Expertin in der AK Steiermark, weiß.
Nach Ende des Ferialjobs ist es ratsam, die erhaltene Endabrechnung unverzüglich zu überprüfen.
Darauf sollten der Lohn, eventuelles Überstundenentgelt, Zulagen, Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld und Urlaubsersatzleistung ausgewiesen sein. Zusätzlich zur Endabrechnung sollte auch eine Kopie der Abmeldung zur Sozialversicherung übermittelt werden.
Wer ein Dienstzeugnis möchte, kann dies auch von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber verlangen.
Wurde das zustehende Entgelt nicht ausbezahlt, sollte das Unternehmen schriftlich zur Nachzahlung aufgefordert werden. Aber Achtung: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfalls- und Verjährungsbestimmungen auch Geld verlieren.
Werden Unterschriften verlangt, sollte das Kleingedruckte unbedingt gelesen werden: Dort sind mitunter auch Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte beispielsweise um das Geld für geleistete Überstunden umfallen.
Nach Ende des Ferialjobs ist es ebenso empfehlenswert, sich über die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) Geld vom Finanzamt zurückzuholen, auch wenn man keine Lohnsteuer bezahlt hat. Dies ist sogar bis zu fünf Jahre im Nachhinein möglich.
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