AK-Service-Tipp

Hotel- und Gastgewerbe neu: Was wird angerechnet?

Steiermark
13.08.2025 05:59

Für das Hotel- und Gastgewerbe gibt es seit einiger Zeit einen neuen Kollektivertrag – Oliver Schabl, Experte für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark, erklärt die wichtigsten Bestimmungen daraus und bringt Klarheit in das Regelwerk.

Seit geraumer Zeit gilt der neue Kollektivvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Hotel- und Gastgewerbe. Einzelne Bestimmungen daraus betreffen die Anrechnung von Vordienstzeiten und Branchenerfahrung. Hier gilt es nun Nachstehendes zu beachten:

Fachkräfte (ab Beschäftigungsgruppe 3) können sich künftig bis zu drei Jahre an einschlägigen Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen anrechnen lassen. Zeiten, die bei denselben Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zurückgelegt wurden, werden vollständig berücksichtigt, dies unabhängig allfälliger Unterbrechungen.

Achtung: Frist einhalten
Für die mögliche Anrechnung müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Vordienstzeiten bis spätestens 30. September 2025 bekannt geben und nachweisen.

Auch für Hilfskräfte bringen die neuen Regelungen Vorteile hinsichtlich der Einstufung. Wer zumindest zehn Jahre an Branchenerfahrung im Hotel- und Gastgewerbe nachweisen kann, wird künftig in die höhere Beschäftigungsgruppe 4 eingestuft. Bei einer Branchenerfahrung von weniger als zehn Jahren ist dies zu dokumentieren und bei Erreichen der zehn Jahre die Umstufung vorzunehmen.

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Steirerkrone
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