Ein Lokführer (60) der Zillertalbahn muss mit dem Tod zweier Fußgänger fertig werden. Am Montag steht er zudem als Beschuldigter wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Was hat er laut Staatsanwaltschaft falsch gemacht?
Verwickelt zu werden in ein solches Drama sei schon Strafe und psychische Belastung genug, mag mancher denken. Doch nach dem Zusammenstoß der Zillertalbahn mit zwei Fußgängern am 11. Februar in Kaltenbach begann auch die juristische Aufarbeitung.
Der Mann hat es aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit unterlassen, ein akustisches Warnsignal abzugeben und den Bremsvorgang einzuleiten.
Aus der Anklage der Staatsanwaltschaft
Vorwurf: Warnsignal und Notbremsung verabsäumt
Ergebnis: Der Lokführer muss sich am Montag am Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: Der Mann habe es aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit unterlassen, ein akustisches Warnsignal abzugeben und den Bremsvorgang einzuleiten. Denn, so die Anschuldigung, die beiden Personen in 150 Metern Entfernung hätten trotz des dunklen Winterabends erkennbar sein müssen.
Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung geht bis zu einem Jahr Haft. Eine grob fahrlässige Tötung, die hier aber nicht angeklagt ist, wird mit bis zu drei Jahren Haft geahndet.
Paar wollte Eistruhe über die Geleise schleppen
Zum Drama war es gekommen, als ein im Zillertal lebendes Paar aus Serbien (59 und 60 Jahre) am Abend eine Eistruhe am örtlichen Bauhof entsorgen wollte. Als die beiden mit der schweren Last den Bahnübergang überquerten, wurden sie vom Zug erfasst und getötet.
An jenem Bahnübergang war es bis zu diesem Tag noch zu keinem Zwischenfall gekommen. Die Streckenführung ist an der Unfallstelle nahezu gerade, ein herannahender Zug müsste von weitem bemerkbar sein. Gesichert ist der Übergang mit einem Andreaskreuz, eine Schranke gibt es an dieser Stelle nicht.
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