Das Urteil von vier Jahren und drei Monaten Haft gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht München I mit. Schuhbeck war vor einer Woche wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt worden.
In die Strafe eingerechnet ist eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Da Schuhbeck an Krebs leidet und außerhalb des Gefängnisses behandelt wird, ist der Vollzug der Haftstrafe derzeit allerdings ausgesetzt.
Nun ist die Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln verstrichen. Schuhbeck entschuldigte sich vor Gericht bei „allen, die durch mich Probleme erfahren haben“. Das werde ihn den Rest seines Lebens belasten, es tue ihm sehr leid.
Schubecks Firmen, darunter seine Restaurants, ein Gewürzladen und Partyservice, haben einen riesigen Schuldenbetrag hinterlassen: Gläubigerinnen und Gläubiger fordern laut dem Insolvenzverwalter Max Liebig insgesamt 27 Millionen Euro.
Seiner Einschätzung nach wird wohl nur ein Bruchteil zurückgezahlt werden, dazu müssen auch die Insolvenzverfahren noch abgeschlossen werden.
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