Nun hat also Niederösterreichs Landesregierung – bestätigt durch das Landesverwaltungsgericht – einem Ukrainer die österreichische Staatsbürgerschaft verweigert, weil dieser bei der feierlichen Verleihung unsere Bundeshymne nicht mitsingen wollte. Er lehne jeglichen Nationalstolz ab, begründete dieser seinen Hymnen-Boykott.
EINERSEITS könnte man im einen oder anderen individuellen Fall durchaus Verständnis für eine solche Gesangsverweigerung haben. Allzumal dann, wenn misstönendes Krächzen eher eine Schändung unserer edlen Hymne bedeuten würde.
ANDERERSEITS ist der Sankt Pöltener Obrigkeit absolut recht zu geben, wenn sie erklärt, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen müsse. Und zu einem solchen gehöre eben auch ein positives Bekenntnis, also die entsprechende Gesangsbereitschaft gegenüber unserer Bundeshymne.
Der gelernte Österreicher könnte sich nun allerdings fragen, was in diesem Zusammenhang davon zu halten ist, wenn etwa bei Fußball-Nationalspielen – Europa- oder Weltmeisterschaften – die halbe Mannschaft mit stoischem Blick und schweigend die Bundeshymne über sich ergehen lässt und nur einige ausnahmsweise mitsingen.
Soll nun auch diesen Hymnen-Verweigerern – und der eine oder andere hat ja auch Migrationshintergrund – die Staatsbürgerschaft aberkannt werden? Das wäre wohl zu viel des Guten!
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