Aus Rache

Rollstuhlfahrer warf Molotowcocktail - verurteilt

Österreich
20.11.2013 15:57
Nach einem Anschlag mit Molotowcocktails auf ein Lokal in Wien-Favoriten ist ein 56-jähriger Rollstuhlfahrer am Mittwoch im Straflandesgericht wegen versuchter Brandstiftung nicht rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich über Gäste des Lokals geärgert, die ihn angeblich gehänselt und angestänkert hatten. Er habe diesen einen Denkzettel verpassen wollen, sagte Verteidigerin Heike Sporn.

Der Mann hatte am frühen Morgen des 28. August 2013 zuerst einen Pflasterstein gegen die Eingangstür des Café "Dublin" geworfen und danach zwei mit Benzin gefüllte brennende Bierflaschen auf die Terrasse geschleudert. Die Molotowcocktails hatte der 56-Jährige bei sich daheim im Stiegenhaus hergestellt. Wie man dabei vorgehe, wisse er "vom zu viel Computerspielen", sagte der Angeklagte. Eine dritte Flasche verlor er am Weg zum Tatort.

Angeklagter wollte "a bissl an Schaden" anrichten
Er habe das Lokal nicht "abfackeln" wollen, versicherte der Mann einem Schöffensenat: "Ich hab' noch nie was anzündet außer a Camp-Feuer am Strand." Er habe sich bloß "an diesen Personen" rächen wollen, die ihm aus dem Schanigarten des Lokals oft unschöne Sachen nachgerufen hätten, wenn er dort mit seinem Rollstuhl vorbeifuhr.

Er habe "a bissl an Schaden" anrichten wollen, "damit die net schon wieder um 8 Uhr in der Früh dort sitzen". Daher sollten die im Freien aufgestellten Tische und Stühle in Flammen aufgehen, "aber ich hab' erst nachher gemerkt, dass der Tisch aus Eisen war".

Regen verhinderte beabsichtigte Wirkung des Anschlags
Nicht nur deshalb misslang das Vorhaben, einen "Denkzettel zu verpassen", wie sich Verteidigerin Heike Sporn ausdrückte. Die Eingangstür war aus Spezialglas, das sich nicht zertrümmern ließ. Zudem regnete es stark, sodass die Molotowcocktails nicht die beabsichtigte Wirkung entfalten konnten und rasch verpufften.

Als der 56-Jährige flüchten wollte, begegnete er ums Eck ausgerechnet zwei Polizisten, die eine Verkehrskontrolle durchführten und den Lärm wahrgenommen hatten. Sie hielten den Rollstuhlfahrer an und löschten die Flammen vor dem Lokal.

Bei der Strafbemessung wirkten 18 einschlägige Vorstrafen erschwerend. Die Strafe war dem 56-Jährigen, der infolge eines Unfalls seit 1997 im Rollstuhl sitzt, zu hoch. Er meldete dagegen Berufung an.

Lokalverbot, weil Angeklagter das Damen-WC benutzte
Im Café hatte er übrigens seit geraumer Zeit Lokalverbot: Es gibt dort kein Behinderten-WC, weibliche Gäste hatten sich darüber beschwert, dass er die Damentoilette benutzte. Die Vermutung der Vorsitzenden, dass er im Café nicht mehr bedient wurde und vielleicht deshalb eine Wut hatte, wies der Mann zurück. Die im "Dublin" verkehrende Gesellschaft interessiere ihn nicht mehr: "Die feinen Damen kommen da schon lang' nimmer hin."

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