Der 36-Jährige wurde wegen versuchter Nötigung zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Im strafverschärfenden Anklagepunkt "Vergehen der Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung" gab es unterdessen für den Mann einen Freispruch.
Die drei Mitangeklagten im Alter von 26, 36 und 37 Jahren - darunter eine Frau - erhielten jeweils drei Monate Haft auf Bewährung sowie unbedingte Geldstrafen von 4.800 Euro, 3.640 Euro und 960 Euro. Die vier Wachebeamten arbeiten seit mehreren Jahren in der Justizanstalt Feldkirch. Dienstrechtliche Schritte wollte die Anstaltsleitung vom Ausgang des Verfahrens abhängig machen.
Häftlinge bei Drogenrazzia geohrfeigt
Der Hauptangeklagte hatte zwei Häftlinge bei einer Drogenrazzia in deren Zelle geschlagen. Damit wollte er die beiden Männer dazu bringen, ihm ein Suchtgiftversteck zu verraten. Die Justizwachebeamten wurden daraufhin auch fündig - sie stießen auf Marihuana, Spritzen, Tabletten und Heroin.
Der 36-Jährige hatte dann vor Gericht bestritten, die Insassen geohrfeigt zu haben. Allerdings wurde er - wie auch die anderen drei Wachebeamten - von einer Kollegin schwer belastet. Die Belastungszeugin sprach im Prozess von grobem Umgang mit Häftlingen und davon, dass der Hauptangeklagte nach Drogenfunden in Zellen "Watschen austeile". Gesteckt hatte ihr dies offenbar einer der Mitangeklagten, den Gewissensbisse plagten.
Richter hielt Belastungszeugin für glaubwürdig
Auch wenn die Mitangeklagten die Vorwürfe vor Gericht zurückwiesen - Richter Martin Mitteregger hielt am Ende die Angaben der Belastungszeugin für glaubwürdig. Er sah es als erwiesen an, dass der 36-jährige Erstangeklagte den beiden Häftlingen jeweils mindestens zwei Ohrfeigen verpasste. Der Richter räumte aber auch ein, dass die Wachebeamten einen "schwierigen Job" hätten.










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