"Wollte sie wecken"

Gattin mit heißem Wasser verbrüht - 20 Monate Haft

Österreich
31.10.2013 12:53
Weil er seine Ehefrau mit heißem Wasser übergossen und ihr hochgradige Verbrühungen im Gesicht und am Oberkörper zugefügt hatte, ist ein 45 Jahre alter Mann am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. "Ich habe sie aufwecken wollen", hatte er Richterin Sonja Weis erklärt.

Die 23-Jährige hatte sich am Morgen des 23. Mai 2013 noch einmal hingelegt, nachdem ihre schulpflichtigen Kinder versorgt waren und ihre Wohnung in Mariahilf verlassen hatten. Dem Angeklagten passte das nicht: "Ich habe sie gerufen, dass sie ein bisschen aufräumen soll." Und weiter: "Sie ist unordentlich. Es gibt solche Frauen, die auf Ordnung keinen Wert legen."

Angeklagter: "Habe gedacht, das Wasser ist lauwarm"
Weil sie auf sein Rufen nicht reagierte, nahm er den Wasserkocher, in dem er in der Küche Wasser erhitzt hatte, um sich einen Tee zuzubereiten, und leerte ihr dieses in einem Zug über den Kopf. Er habe "keine Ahnung gehabt, dass das so heiß ist. Ich habe gedacht, es ist lauwarm", versuchte der Gärtner der Richterin weiszumachen. Die Sache tue ihm leid: "Das ist automatisch geschehen." Seine Frau sei "faul", hatte er sich unmittelbar nach seiner Festnahme gerechtfertigt.

Das Paar, das insgesamt vier gemeinsame Kinder hat, hatte schon sein geraumer Zeit Beziehungsprobleme. 2012 zog die Frau in eine eigene Wohnung, nachdem er sie verprügelt hatte. Die beiden versöhnten sich jedoch nach einiger Zeit, sie ließ ihn wieder regelmäßig bei sich übernachten.

Nachdem der Gärtner ihr 15 Prozent ihres Körpers verbrüht hatte - laut Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich handelte es sich um schwere, an der Grenze zur Lebensgefahr gelegene Verletzungen, die intensivmedizinisch und operativ behandelt werden mussten -, reichte die 23-Jährige die Scheidung ein, die mittlerweile auch vollzogen wurde. Gegen ihren Ex-Mann wollte sie allerdings vor Gericht nicht aussagen - sie machte im Zeugenstand von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch.

Richterin: "Machogehabe ist nicht zu tolerieren"
"Es hat Sie einfach geärgert, dass sie nicht nach Ihrer Pfeife getanzt hat", stellte die Richterin am Ende des Beweisverfahrens fest. Der Angeklagte habe ein "Machogehabe" an den Tag gelegt, das nicht zu tolerieren sei: "Es gehört schon einiges dazu, seine Frau mit Wasser zu übergießen, um ihr eine Lehre zu erteilen."

Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und die verhängte Strafe sind rechtskräftig. Der Gärtner nahm die Strafe ebenso an wie Staatsanwältin Ursula Kropiunig.

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