Sein Umgang mit einem Lehrling in einem Klagenfurter Geschäft kommt einen Wiener Unternehmer teuer zu stehen. Denn auch in der Neuauflage des Prozesses wird der Millionär verurteilt, weil er sein Opfer nicht nur verleumdet, sondern auch gefährlich bedroht hat. „Das gereicht mir nicht zur Ehre“, erkennt der Angeklagte endlich.
„Ich bin im 72. Lebensjahr und habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen – setzen Sie das in Relation zu zwei Minuten und 47 Sekunden, in denen ich ausgezuckt bin“, gibt sich der Unternehmer vor Richterin Sabine Götz sehr sanft. „Ich geniere mich, das alles gereicht mir nicht zur Ehre.“
Streit wegen Panzerglasfolie
Was war passiert? In einem Klagenfurter Handygeschäft hatte sich der Millionär mit einem Lehrling um die Reklamation einer billigen Panzerglasfolie gestritten. Der Verkäufer sagte, das würde etwas kosten, der gewöhnlich medienaffine Wiener geriet in Rage – die Peinlichkeiten gibt es auch auf einem Überwachungsvideo.
„Allerdings hat mich der Lehrling angegriffen“, beharrt der Angeklagte. „Ich wurde dabei schwer verletzt – auch wenn ich dafür wegen Verleumdung verurteilt wurde.“
„Du bist tot! Du bist medial tot!“
Denn dieser Schuldspruch war schon rechtskräftig, bei der neuen Verhandlung ging es nur noch um die rechtliche Einordnung einer gefährlichen Drohung: „Du bist tot! Du bist medial tot!“, hatte der Promi geschrien. Was meinte er damit? Das bleibt nach einem Fast-aber-doch-nicht-ganz-Geständnis unklar.
„Ich dachte an den Tod“, sagt aber der Lehrling, der aufgrund der falschen Anschuldigungen seinen Job verlor und noch immer auf Schadenersatz wartet. Daher gibt es erneut auch eine Verurteilung wegen der Drohung – die Strafe fällt aber aufgrund geänderter Finanzlage und offenbar wesentlich niedrigerer Einkommenswerte als angenommen etwas niedriger aus: 20.000 Euro (statt 96.000) plus drei Monate bedingt nimmt der Wiener an.
„In Ruhe meine Pension genießen“
Die höchste Strafe habe er sowieso schon durch das peinliche Verfahren an sich bekommen, meint er. „Jetzt will ich nur noch in Ruhe meine Pension genießen und kein Gericht mehr sehen.“
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