Für die Betroffene ist die Begründung fadenscheinig. Sie erwägt, juristisch gegen den Strafzettel vorzugehen. Schließlich könne Googles Datenbrille zwar Videos anzeigen, sie könnte aber ebenso gut als Navigationssystem genutzt werden. Und weil das Bild direkt vor dem Auge erscheine, brauche ein Glass-Nutzer seinen Blick nicht von der Straße abzuwenden.
Navis von Bildschirmverbot ausgenommen
Geräte, deren Display für die Navigation genutzt wird, sind vom Verbot explizit ausgenommen. So dürfen Smartphones in Kalifornien etwa sehr wohl in Richtung des Fahrers ausgerichtet und als Navi verwendet werden, berichtet "WinFuture".
Auf ihrer Google-Plus-Seite zeigt die Betroffene ein Foto des Strafzettels – und klagt der Community ihr Leid. Tatsächlich dürfte es sich auch für die Behörden um Neuland handeln – schließlich ist die Datenbrille noch gar nicht auf dem Markt, der Kontakt damit entsprechend selten und das Gesetz noch nicht angepasst.
Glass-Strafzettel könnte Präzedenzfall werden
So könnte es im Fall einer Anfechtung des Strafzettels durchaus passieren, dass die Strafe für die Datenbrille zum Präzedenzfall wird und der Gesetzgeber die Gesetze so anpasst, dass sie auch die Nutzung von Datenbrillen im Auto berücksichtigen.
Zeit dafür wäre es. Google will Glass in den USA bereits 2014 auf den Markt bringen – und wenn die Brille erst einmal da ist, wird sich für Polizeibeamten sicherlich öfter die Frage stellen, ob das Fahren mit dem Hightech-Gadget legal ist.
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