Projekt im Lavanttal

Landesrechnungshof prüft und rügt Glasfaserausbau

Kärnten
11.06.2025 14:30

Leistungsfähiges Internet will jeder, viele brauchen es für ihre Arbeit. Also müssen Hunderte Kilometer Glasfaserkabel verlegt werden. Fürs Lavanttal geht es um gut 19 Millionen Euro – ein Großprojekt, das der Rechnungshof überprüft hat – und sechs Kritikpunkte anmerkt. 

In sechs Lavanttaler Gemeinden sollen Glasfaseranschlüsse möglich werden: in Bad St. Leonhard, Frantschach-St. Gertraud, Preitenegg, Reichenfels, St. Georgen im Lavanttal und Wolfsberg. Daher plant die BIK, die Breitbandinitiative Kärnten GmbH, 726 Kilometer Glasfaserkabel zu verlegen. Bis zu 1970 Anschlüsse sollen im Lavanttal im Zuge dieses Projektes möglich sein. Die Kosten liegen bei rund 19,16 Millionen Euro, wovon der Bund in der Initiative „Breitband Austria 2030“ die Hälfte fördert. Dieses Großvorhaben hat nun der Landesrechnungshof geprüft.

Erster Kritikpunkt des Landesrechnungshofes (LRH): Man habe das Projekt im März zur Überprüfung vorgelegt bekommen, die Ausschreibungen laufen aber bereits seit Dezember des Vorjahres. „Der LRH empfiehlt, künftig Projekte zeitgerecht zur Überprüfung vorzulegen, um Verzögerungen bei der Vergabe von Bauleistungen zu vermeiden“, heißt es im Bericht.

Zweiter Kritikpunkt: Objektive Kriterien fehlen
Die förderbaren Gebiete für den Glasfaserausbau befinden sich im ländlichen Raum und sind meist dünn besiedelt. Wegen der hohen Ausbaukosten können nicht alle abgelegenen Liegenschaften angebunden werden. „Angesichts begrenzter öffentlicher Mittel ist es nachvollziehbar, dass nicht jede Liegenschaft angeschlossen werden kann. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, sprechen wir uns für die Einführung objektiver und klar definierter Kriterien aus, ab wann ein Anschluss wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist – unabhängig davon, ob eine Förderung grundsätzlich möglich wäre“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer.

In förderfähigen Gebieten übernimmt die BIK den Ausbau, in wirtschaftlich lukrativen, aber nicht förderfähigen Gebieten will ein Privater investieren. Auf dieser Basis entstand bereits vor der Förderantragstellung im Jahr 2022 eine Gesamtplanung für das Lavanttal. Das Projekt wurde im Rahmen der Fördergenehmigung aber deutlich kleiner: Die Förderstelle des Bundes reduzierte den förderbaren Umfang um die Gemeinden St. Andrä und St. Paul im Lavanttal sowie um Teile von Wolfsberg, woraufhin die BIK ihre Planung angepasst hat.

Dritter Kritikpunkt: Projekt nicht der Förderreduktion angepasst
Die Gesamtkosten für das Projekt betragen rund 19,16 Millionen Euro; davon etwa 17,87 Millionen Euro für Bauleistungen und rund 1,29 Millionen Euro für Dienstleistungen wie beispielsweise die Bauaufsicht. Zu den Bauleistungen zählen auch die Kosten für sechs Ortszentralen als lokale Verteilerknoten in der Höhe von 513.332 Euro. Vor der Förderreduktion wären noch zehn Ortszentralen notwendig gewesen. Die BIK schrieb ab Juli 2023 zehn Ortszentralen gemäß der ursprünglichen Gesamtplanung aus. Der LRH kritisiert, dass die Anzahl der Ortszentralen für die Ausschreibung nicht reduziert wurde und empfiehlt, geänderte Rahmenbedingungen in die Ausschreibung einfließen zu lassen.

Vierter Kritikpunkt: Mehr Transparenz bei Geldflüssen
Die BIK erhält vom Bund Fördermittel in Höhe von 50 Prozent der Projektkosten. Zudem leisten die sechs Gemeinden einen Finanzierungsbeitrag für die Planungskosten von jeweils 5000 Euro. Die verbleibenden rund 9,55 Millionen Euro stellt das Land der BIK nicht direkt zur Verfügung: Die BIK nimmt ein Darlehen von der Europäischen Investitionsbank auf, dessen Rückzahlung durch Gesellschafterzuschüsse des Landes erfolgt. „Der LRH empfiehlt dem Land, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Mittel direkt über Gesellschafterzuschüsse bereitzustellen. Außerdem empfiehlt der LRH, die Finanzierungskosten in der Kosten-Berechnung zu berücksichtigen“, so der LRH-Bericht.

Fünfter Kritikpunkt: Kostenteilung zuvor festlegen
Die BIK kann die Baukosten reduzieren, indem die Glasfaserkabel teilweise gemeinsam mit Kabeln eines Verteilernetzbetreibers verlegt werden. Beide Seiten profitieren von günstigeren Tiefbaukosten. Doch die Aufteilung der Trassenkosten soll beim Vergabeverfahren den Bietern überlassen werden. „Die Entscheidung über die Aufteilung gemeinsamer Trassenkosten sollten nicht die ausführenden Unternehmen treffen. Diese Festlegung hat bereits im Vorfeld durch den Auftraggeber zu erfolgen. Wir empfehlen daher, den Prozentsatz für die Teilung der Kosten der gemeinsamen Trassenführung von Auftraggeberseite festzulegen“, so der LRH-Direktor.

Sechster Kritikpunkt: Erlöse korrekt berechnen
Die BIK will das neue Glasfasernetz einem Betreiber übergeben, der dafür eine erfolgsunabhängige Pacht entrichten soll. Die erwarteten Einnahmen basieren auf 4778 Nutzungseinheiten, die vor der Kürzung durch die Förderstelle des Bundes geplant waren. Mit den tatsächlich genehmigten Nutzungseinheiten von 1970 reduziert sich der erwartete jährliche Pachterlös von 470.207 auf 193.869 Euro. Die BIK berücksichtigt die Reduktion aber nicht, weshalb die erhofften Erlöse zu hoch angesetzt sind. Der LRH empfiehlt, die Folgeerlöse auf Basis der tatsächlich möglichen Nutzungseinheiten zu planen.

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