Peinliche Panne

Benko-Verhör musste plötzlich abgebrochen werden

Wirtschaft
12.06.2025 20:00

Österreichs Justiz ist offensichtlich eine Baustelle – im wahrsten Sinne des Wortes. Am 11. Juni musste in der Justizvollzugsanstalt Wien-Josefstadt eine Beschuldigtenvernehmung von Milliardenpleitier René Benko vorzeitig beendet werden. Die „Krone“ kennt die Hintergründe.

Mittwoch, 11. Juni, im sogenannten Halbgesperre der Justiz-Anstalt Wien-Josefstadt. Finanzjongleur Benko, seit 24. Jänner in Untersuchungshaft, wird in einen Vernehmungsraum gebracht. Dort wartet ein Großaufgebot an Ermittlern: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ist mit zwei Oberstaatsanwältinnen vor Ort, die die Benko-Einvernahme leiten. Dazu gesellen sich ein Wirtschaftsexperte, zwei Schriftführer und drei Mitglieder der Soko Signa. Hinzu kommt ein Benko-Strafverteidiger von der Kanzlei Wess.

Ab 10.20 Uhr soll der 48-jährige Immobilienspekulant Licht ins Dunkel einer Vermögensverschiebung bringen: Im Sommer 2023 ließ Benko bekanntlich sechs Luxusvillen am Gardasee (Projekt Villa Eden Gardone) in die Ingbe-Stiftung der Benkos nach Liechtenstein transferieren; im Gegenzug, gleichsam als eine Art Tauschgeschäft, sollte die Signa Holding dafür Signa-Aktien erhalten, die mit dem Insolvenz-Domino wenige Monate später praktisch wertlos waren.

Fahndung nach einem Vernehmungsraum
Doch die Ermittler kommen an diesem Mittwoch nicht weit: Bereits nach Benkos erster Antwort wird die Vernehmung „aufgrund des sehr lauten Baulärms“ für zehn Minuten unterbrochen. Die Fahnder müssen die Justizvollzugsanstalt nach einem alternativen Vernehmungsraum durchkämmen. Erfolglos. Es steht kein Raum in ausreichender Größe zur Verfügung.

Zweiter Versuch ab 10.40 Uhr. Nach der zweiten Frage gibt Benko an, „die Frage nicht zu verstehen“; sie muss wiederholt werden. Gerade als der 48-jährige Immobilienspekulant dazu ansetzt, interessante Details zur internen Vorbereitung des Villen-Deals und zur Rolle des langjährigen Signa-Finanzchefs Manuel P. preiszugeben, muss die Einvernahme um 11 Uhr endgültig abgebrochen werden. 

Im Protokoll heißt es: „Festgehalten wird, dass man aufgrund des unerträglich lauten Baulärms Fragen und Antworten akustisch nicht versteht, sodass eine Fortsetzung der Vernehmung nicht möglich ist. Seitens der Leiterin der Vernehmung wird bekanntgegeben, dass aufgrund dessen ein alternativer Vernehmungstermin an der Örtlichkeit der Soko oder der WKStA bekanntgegeben wird.“

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