Geht aber leer aus

Entrümpelungsfirma in Bayern findet 600.000 Euro

Ausland
03.06.2025 17:17

In Bayern haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Entrümpelungsfirma mehr als 600.000 Euro in einer Wohnung gefunden – unter anderem in Windelpackungen. Auch Schmuck und Münzen entdeckten die Mitarbeitenden. Die Firma hat aber weder einen Anspruch auf einen Teilbetrag noch auf einen Finderlohn, wie jetzt das Landgericht Köln entschied.

Die Entrümpelungsfirma hatte zuvor auf eine Zahlung von 100.000 Euro und einen Finderlohn geklagt, wie mehrere deutsche Medien berichteten. Sie berief sich dabei auf eine Vertragsklausel, wonach Auftraggeberinnen und Auftraggeber vorab Wertgegenstände aus den Räumen zu entfernen haben. Diese sieht auch vor, dass alle noch übrigen Gegenstände mit Beginn der Arbeiten in das Eigentum des Unternehmens übergehen.

Das Landgericht Köln (Nordrhein-Westfalen) hielt diese Klausel aber für unwirksam, da sie Auftraggeberinnen und Auftraggeber unangemessen benachteilige. Durch den Fund sei nicht automatisch davon auszugehen, dass der Auftraggeber Bargeld und Wertgegenstände im Wert von mehreren Hunderttausend Euro überlassen wollte. Da die Entrümpelungsfirma keine verlorene Sache gefunden habe, bestehe zudem kein Anspruch auf Finderlohn. Das Unternehmen war von einem Betreuer beauftragt worden, die Wohnung einer Frau zu entrümpeln, die von Bayern nach Köln zog.

Das Bargeld, das noch in der Wohnung war, ist mehr als 600.000 Euro wert, Schmuck und Münzen haben einen Wert von ungefähr 30.000 Euro. Das Urteil von Anfang Mai ist noch nicht rechtskräftig. Für die erledigte Räumung erhielt die Firma übrigens 4856 Euro – mehr als zunächst vereinbart, da die Arbeiten umfangreicher waren als gedacht. Das Geld und die Wertgegenstände gaben die Mitarbeitenden dem Betreuer der Frau.

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