THC im Straßenverkehr

Am Vortag gekifft, in der Früh ist der Schein weg

Vorarlberg
02.06.2025 06:00

Die harte Gangart gegenüber Lenkern, denen der Konsum von Cannabis nachgewiesen wurde, stößt auf in Vorarlberg auf Unmut. Der Sozialarbeiter Bernhard Amann sieht eine „zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit“ und fordert eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen.  

In der Vorwoche hat die Vorarlberger Polizei verstärkt Kontrollen im Frühverkehr mit Schwerpunkt auf durch Alkohol und Suchtmittel beeinträchtigte Lenker durchgeführt. Dabei sind allein an einem Tag neun sogenannten „Drogenlenker“ aus dem Verkehr gefischt worden. Einige von ihnen hatte am Vorabend Cannabis wohl konsumiert – und obwohl de facto in solchen Fällen keine nennenswerte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, schlägt der Gesetzgeber gnadenlos zu. Das Problem: In Österreich gibt es keinen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC. Das bedeutet, dass selbst geringe Messwerte so geahndet werden, als hätte der Lenker 1,6 Promille Alkohol intus gehabt.

„Das ist ein Skandal“
Der Sozialarbeiter Bernhard Amann, der sich seit Jahren für die Entkriminalisierung von Cannabis einsetzt, spricht von einem „Skandal“. Bei ihm würden sich täglich Menschen melden, die aus dem Verkehr gezogen worden wären, weil sie am Vorabend gekifft hätten. Bei einem Großteil dieser Lenker läge der gemessene THC-Wert bei unter fünf Nanogramm (ng). Zur Veranschaulichung: Bei einem Wert von acht Nanogramm liegt die gleiche Beeinträchtigung wie bei 0,5 Promille Alkohol vor.

Der Sozialarbeiter Bernhard Amann ist Obmann des Vereins „Legalize Österreich“.
Der Sozialarbeiter Bernhard Amann ist Obmann des Vereins „Legalize Österreich“.(Bild: Mathis Fotografie)

Ruf nach THC-Grenzwert
Amann schildert ein besonders drastisches Beispiel: Am 30. Juli 2024 ist ein Lenker positiv auf THC getestet worden. Er wies eine Konzentration von 1,3 ng/l auf, das entspricht einem Alkoholwert von 0,09 Promille. Dennoch bekam er die volle Breitseite ab: Verkehrscoaching, verkehrspsychologisches und psychiatrisches Gutachten, Amtsarzt. Letzterer schrieb für ein Jahr monatliche Harntests und eine psychologische Begleitung durch eine Drogenberatungsstelle vor. Der Führerschein wurde für einen Monat entzogen, aufgrund der langen Wartezeiten bis zum Abschluss aller geforderten Untersuchungen blieb er aber für ein halbes Jahr bei der Bezirkshauptmannschaft. „Diese Ungerechtigkeit schreit zum Himmel!“, echauffiert sich Amann. Während in anderen Ländern THC-Grenzwerte längst obligatorisch seien, befinde sich Österreich noch in der „drogenpolitischen Steinzeit“. Seine zentrale Forderung: „Es muss endlich ein THC-Grenzwert von fünf Nanogramm festgelegt werden.“

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