Sich an wehrlosen Tieren zu vergehen, oder sich nicht um sie zu kümmern, ist ein besonders verwerfliches Verbrechen. Am Landesgericht Linz mussten sich am Mittwoch gleich zwei Halter verantworten. Eine Frau hatte ihren Schäferhund nicht gefüttert, ein Mann seine Katze so vernachlässigt, dass sie eingeschläfert werden musste.
Haustiere werden üblicherweise geliebt und verwöhnt – doch es gibt auch Ausnahmen. Am Landesgericht Linz mussten sich am Mittwoch gleich zwei Personen wegen Tierquälerei verantworten. Eine 35-Jährige soll über neun Monate hinweg ihren Schäferhundrüden zu wenig gefüttert haben, wodurch dieser stark untergewichtig wurde.
In Abwesenheit verurteilt
In der Nacht auf den 20. Februar habe sie den Vierbeiner sogar für 24 Stunden alleine, kurz angeleint und ohne Versorgung mit Wasser und Futter in ihrer Wohnung zurückgelassen. Dadurch habe die Fellnase Angstzustände, Hunger und Durst erlitten, weshalb die Behörde einschritt. Weil die Angeklagte nicht vor Gericht erschien, wurde sie in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt, 480 Euro davon bedingt – nicht rechtskräftig.
Katze nicht versorgt
Gleich im Anschluss musste ein 57-jähriger Linzer für seine Taten geradestehen. Ihm wurde vorgeworfen, er habe seine Katze über mehrere Wochen unter- und sogar unversorgt gelassen sowie ihr unnötige Qualen zugefügt.
Keine Rettung für Tier
Am 27. Dezember des Vorjahres war ihm das ausgehungerte Tier abgenommen worden. Doch es war bereits zu spät, rund einen Monat später musste die Katze eingeschläfert werden. Urteil: Drei Monate bedingt, rechtskräftig.
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