Gleich zwei Einbrüche in aufeinanderfolgenden Nächten hatten vier Jugendliche in Linz verübt, einen davon auf das beliebte Salonschiff Florentine. Beide Male hatten sie Nikotinprodukte und Rauchwaren erbeutet, beim ersten Mal auch Lachgas. Am Mittwoch wurden zwei von ihnen am Landesgericht verurteilt.
Allesamt sind sie amtsbekannt, teilweise vorbestraft, teilweise noch strafunmündig, also keine 14 Jahre alt. Zwei von ihnen, zwei slowakische Brüder (13 und 15 Jahre alt) gelten bereits als Intensivtäter, die zahlreiche weitere Taten auf dem Kerbholz haben. Sie leben in einer Betreuungseinrichtung. Aufgrund eines Gutachtens, das dem 15-Jährigen „verzögerte Reife“ bescheinigte, hatte er bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
Komplizen vor Gericht
Doch diese beiden standen am Mittwoch gar nicht vor Gericht, sie werden gesondert verhandelt. Vor dem Jugendrichter verantworten mussten sich die beiden übrigen Täter, ein 14-jähriger Linzer und ein 15-Jähriger aus Perg, die ebenfalls beide größtenteils in Einrichtungen leben.
Beliebtes Salonschiff ausgeräumt
Gemeinsam mit dem Brüderpaar hatten die Jungen am 15. und 16. April zwei Einbrüche verübt. Beim ersten war ein Selbstbedienungskiosk im Linzer Süden das Ziel. Der 13-Jährige war dort eingestiegen, und hatte die Beute – Lachgas und Nikotin-Pouches – seinen Komplizen nach draußen geworfen. Beim zweiten Mal schlugen sie eine Scheibe am Salonschiff Florentine ein, zwängten eine Schiebetür auf. Dabei erbeuteten sie Nikotinprodukte und Zigaretten im Wert von rund 900 Euro.
Uns war halt langweilig, wir konnten nichts tun und nirgendwo hinfahren. Also sind wir auf die Idee gekommen, dort einzubrechen.
Angeklagter (15) über Einbruchsdiebstahl
„In der Nacht ist es lustiger“
Das perfekte Verbrechen war es nicht, die Polizei ertappte das Quartett auf frischer Tat. Warum sie die Nacht zum Tage machten, und Straftaten begehen würden, wollte der Jugendrichter wissen – „Weil es in der Nacht viel lustiger ist“, so der 14-Jährige. Sein älterer Mitangeklagter erklärte die Taten so: „Uns war halt langweilig, wir konnten nichts tun und nirgendwo hinfahren. Also sind wir auf die Idee gekommen, dort einzubrechen.“
Verurteilt
Nicht besonders schlau, wie der Richter betonte – besonders, da er noch eine einmonatige, bedingte Haftstrafe ausstehen hat. Der erfahrene Jurist redete ihnen noch eine Weile lang ins Gewissen, hob besonders hervor, dass weitere Straftaten sich definitiv auf ihr Weiterkommen auswirken, und schwerere Strafen nach sich ziehen würden. Im Hinblick auf das reumütige Geständnis und ihr junges Alter fassten beide Teenager jeweils drei Monate bedingt aus, rechtskräftig.
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