Gesund-Tage in Graz

Vorsorge selbst in die Hand nehmen

Gesund Tage
09.05.2025 11:23
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Ein plötzlicher Unfall oder eine unerwartete Krankheit – es geht oft schneller als man denkt und schon ist man nicht mehr in der Lage, Entscheidungen selbst zu treffen. Wie kann man für solche Momente vorsorgen und warum ist auch die Erstellung eines Testaments ratsam? Ein Gespräch mit Evelyn Heidinger, Rechtsanwältin in Graz

Frau Heidinger, ein Schicksalsschlag mit möglicher Geschäftsunfähigkeit kann jeden treffen. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, für diesen Fall vorzusorgen?
Heidinger: Eine gute Möglichkeit ist – wie der Name schon sagt – ist die Vorsorgevollmacht. Sie bietet die umfangreichste Möglichkeit vorzusorgen, von Vermögensangelegenheiten wie Zugriff auf das Konto oder Sozialleistungen, einen Wohnsitzwechsel z.B. in ein Pflegeheim bis hin zu medizinischen Fragen. Für letztere kann auch eine Patientenverfügung erstellt werden für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann und man seine Wünsche im Vorhinein festlegen möchte.

Mit einer Vorsorgevollmacht überträgt man Entscheidungsbefugnisse an eine andere Person. Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es hierbei?
Heidinger: Genau. Der Gesetzgeber ermöglicht es jedem geschäftsfähigen Menschen durch eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Falle der Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen trifft. Meist handelt es sich dabei um Ehepartner oder nahe Verwandte, die mit den persönlichen Vorstellungen vertraut sind. Der Bevollmächtigte kann dann – je nach übertragenem Aufgabenbereich – beispielsweise über Vermögen und Bankkonten verfügen oder medizinische Behandlungen ablehnen oder ihnen zustimmen. Wichtig: Die Vollmacht tritt erst in Kraft, wenn die Geschäftsunfähigkeit eingetreten ist. 

Zitat Icon

„Die Vorsorgevollmacht bietet die umfangreichste Möglichkeit vorzusorgen. Sie tritt erst bei Geschäftsunfähigkeit in Kraft.“

(Bild: Evelyn Heidinger)

Evelyn Heidinger, Rechtsanwältin in Graz

Wie erfährt ein Arzt oder Geschäftspartner, dass die Vollmacht wirksam ist?
Heidinger: Eine Vorsorgevollmacht kann nur von bestimmten Berufsgruppen – darunter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – verfasst werden. Sie muss dann im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden. Dies bedeutet jedoch noch nicht, dass sie sofort gültig ist. Erst wenn ein ärztliches Attest die Geschäftsunfähigkeit bestätigt, kann der Bevollmächtigte die Aktivierung der Vollmacht im ÖZVV veranlassen.

Man denkt ja nicht gerne über Schicksalsschläge oder den eigenen Tod nach. Warum sollte man sich aber dennoch damit beschäftigen und ein Testament machen?
Heidinger: Es ist nicht nur im eigenen Interesse, seine Angelegenheiten zu regeln, sondern auch im Interesse der Angehörigen. Besonders für (Ehe)Paare mit minderjährigen Kindern empfiehlt es sich, ein Testament zu machen und sich zum Beispiel über den Pflichtteil Gedanken zu machen oder auch, wer im Falle des Ablebens beider Elternteile für die Kinder sorgen soll.

Ihr Fazit?
Heidinger: Nehmen Sie die Gesund-Tage zum Anlass, sich Gedanken zu machen, wer sich um Ihre Belange kümmern soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Der Gesetzgeber hat mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung sehr gute Vorsorgemöglichkeiten geschaffen. Die steirischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind die idealen Ansprechpartner für ein Gespräch über Ihre Vorsorge oder Ihr Testament.

Finden Sie Ihre Rechtsanwältin / Ihren Rechtsanwalt im Anwaltsverzeichnis unter www.rakstmk.at. Man kann dabei nach Rechtsgebieten oder Bezirken filtern.

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