AK-Service-Tipp

Worauf ist bei Messekäufen zu achten?

Steiermark
30.04.2025 05:58

Wer sich auf einer Messe durch Lockangebote zu einem überstürzten Vertragsabschluss überreden lässt, kann davon nicht zurücktreten. Reifliche Überlegung ist daher angebracht, wie Melanie Gößler, Expertin für Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer Steiermark, zu bedenken gibt. 

Frühlingszeit ist Messezeit: Viele Messebesucherinnen und -besucher werden oft mit vermeintlich billigen Angeboten zu Vertragsabschlüssen überredet, die sie im Nachhinein bereuen. Aber Achtung: Wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann davon nicht zurücktreten.

Es ist, als ob man einen Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Das bedeutet, ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn man danach günstigere Angebote bei anderen Unternehmen entdeckt.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Vermeintlich billige Angebote sollen einen spontanen Kauf unterstützen. Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und in Ruhe vergleichen – auch außerhalb der Messe. Viele Messen laufen über mehrere Tage, sodass man über die Entscheidung schlafen kann.

Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf offenhalten möchte, kann dies mit dem Verkäufer vertraglich vereinbaren. Außerdem sollte vorher der Unternehmenssitz kontrolliert werden.

Ausländische Firmen könnten hohe Anreise- und Servicekosten verrechnen und die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche könnte Schwierigkeiten bereiten.

Bei Unklarheiten wenden sich betroffene Konsumentinnen und Konsumenten an die AK Steiermark.

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