Rumänien-Proteste

Präsident Basescu: Vorerst keine Streuner-Tötungen

Tierecke
17.09.2013 10:46
Die massenhafte Tötung von Straßenhunden in Rumänien ist vorerst aufgeschoben. Das neue Gesetz gegen streunende Vierbeiner könne erst in Kraft treten, wenn das Verfassungsgericht dazu Stellung genommen habe, sagte eine Sprecherin des rumänischen Staatspräsidenten Traian Basescu am Montag. Die "Vier Pfoten" haben mittlerweile auch den rumänischen Volksanwalt eingeschaltet.

Erst nach Prüfung des Verfassungsgerichts könne der Staatschef entscheiden, ob er das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft treten lässt oder an das Parlament zurückverweist. Zuvor hatten 30 Abgeordnete beantragt, das Gesetz prüfen zu lassen.

Die "Vier Pfoten" haben sich über den rumänischen Volksanwalt an den rumänischen Verfassungsgerichtshof gewandt, um die Massentötung von Streunerhunden zu verhindern, bevor der Staatspräsident das Gesetz dazu unterzeichnen kann. "Er ist die letzte Instanz, die den blutigen Plan von Präsident Basescu stoppen kann", sagt Gabriel Paun, Kampagnendirektor der Tierschutzorganisation.

Parlament will Tötung erlauben
Vor einer Woche hatte das Parlament mit großer Mehrheit mit einer Gesetzesänderung die Tötung von Straßenhunden erlaubt. Kurz vorher war ein vierjähriges Kind in Bukarest gestorben, Straßenhunde sollen beim tragischen Tod des kleinen Buben eine Rolle gespielt haben.

14 Tage "Aufbewahrung"
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Kommunen die eingefangenen Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschließend einschläfern dürfen. Vorgesehen war zudem, dass die Hunde nur mit Methoden getötet werden dürfen, die diesen keine Qual verursachen.

Plan so gar nicht umsetzbar
Logistisch sei dieser Plan gar nicht umsetzbar, so Heli Dungler von den "Vier Pfoten": "Um dies tatsächlich durchführen zu können, müsste man neue Tierasyle errichten." Auch wird befürchtet, dass in der Praxis nicht eingeschläfert, sondern auf brutale und kostengünstigere Weise getötet wird.

Vorerst keine Streuner-Tötungen
Solange das neue Gesetz nicht in Kraft ist, gilt wie bisher, dass die herrenlosen Tiere nur dann eingeschläfert werden dürfen, wenn sie nachweislich unheilbar krank oder aggressiv sind. Allein in Bukarest leben etwa 65.000 Straßenhunde.

Privatpersonen verüben "illegale Massaker"
In den Straßen von Rumänien kommt es laut "Vier Pfoten" dennoch zu "illegalen Massakern" durch Privatpersonen. Die Tierschützer unternehmen bereits rechtliche Schritte in den Fällen, wo Tatzeit und -ort sowie die Täter bekannt sind. "Uns liegen Fälle vor, bei denen Menschen Maschinengewehre, Gift, Messer oder Stricke benutzen, um Hunde zu quälen und zu töten", so Paun.

Jetzt gegen die Tötungen protestieren!

Richten Sie Ihre Worte an das Außenministerium , die rumänische Botschafterin in Wien (ambromviena@ambrom.at ) und unterschreiben Sie die Petition der "Vier Pfoten"!

Auf www.facebook.com/kronetiereckehalten wir Sie über alle Aktivitäten und Neuigkeiten in Sachen Rumänien auf dem Laufenden.

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