Nach Erkrankung

Bewilligung für Perücke brauchte drei Anläufe

Ombudsfrau
25.02.2025 09:10
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Mit großen gesundheitlichen Problemen hat eine Wienerin seit dem Vorjahr zu kämpfen. Die Folge war unter anderem Haarausfall. Doch der Weg zur Bewilligung einer Perücke war steinig.

Vier Wochen lang lag Lisa B. (Name geändert) Ende letzten Sommers im Krankenhaus. „Hohe Dosen von Kortison haben mein Leben gerettet“, schildert die 65-Jährige. Die Therapie hatte aber auch starke Nebenwirkungen.

Schwere Folgen
Hoher Blutzuckerspiegel, extreme Gewichtszunahme und schließlich Haarausfall. „Das hat mich dann psychisch niedergeschmettert“, so Frau B. weiter. Sie wandte sich an ein Perücken-Fachgeschäft. Knapp 1300 bezahlte sie dort für die Ersatzhaare.

Falsche Auskunft
Der erste Antrag auf Kostenerstattung sei von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wegen falscher Informationen abgelehnt worden. „Die Mitarbeiterin wusste nicht, welcher Arzt eine Verordnung ausstellen muss und dass auch eine Genehmigung vom Chefarzt notwendig ist. Sie meinte, davon höre sie zum ersten Mal.“ 

Frau B. erkundigte sich danach im Perückengeschäft. Dort erfuhr sie, dass die Verordnung eines Facharztes notwendig sei. „Man riet mir, mit dem Schriftstück meines Hautarztes direkt zur ÖGK zu fahren und mir einen Stempel für die Bewilligung zu holen. Dann bekäme ich 90 Prozent des Kaufpreises erstattet“, so unsere Leserin weiter.

Kein Chefarzt da
Der Kampf ging aber weiter. Es sei kein Chefarzt für eine Bewilligung anwesend gewesen. Dann hieß es, die Verordnung stimme nicht mit dem Datum auf Rechnung überein. „Das konnte ich klären. Dann erhielt ich einen Brief mit der Aufforderung, einen ausführlichen dermatologischen Befund zu bringen“. Also begab sich Frau B. erneut zu ihrem Dermatologen.

Ende Jänner konnte die Wienerin dann die mittlerweile dritte Verordnung inklusive des Befundes an die ÖGK mit der Bitte um dringende Genehmigung schicken. „Jetzt warte ich noch immer auf eine positive Antwort. Wie lange will man mich noch schikanieren“, wandte sie sich schließlich an die Ombudsfrau.

Zitat Icon

Ich habe 40 Jahre lang ins System eingezahlt.

Leserin Lisa B.

„Meine Psyche ist bereits stark angegriffen, da man sich mit dieser schütteren Haarpracht einfach nicht mehr als Frau fühlt. Mir gibt es jedes Mal einen Stich, wenn ich die Perücke abnehme und ich mich im Spiegel sehe. Dazu habe ich 40 Jahre lang gearbeitet und ins System eingezahlt“. 

Nun doch Bewilligung
Die ÖGK hat den Fall nach unserer Anfrage immerhin rasch geklärt. Die erforderlichen Unterlagen seien zwischenzeitlich eingelangt und nach einer neuerlichen Beurteilung sei die Versorgung mit einer Perücke jetzt bewilligt worden.

Regeln gelten österreichweit
Generell ist es so: Seit 2023 gilt österreichweit ein Perücken-Gesamtvertrag. Dadurch können Versicherte über Vertragspartnerbetriebe unter bestimmten Kriterien einen Haarersatz erhalten. Bei einer erstmaligen Perückenversorgung ist die Verordnung des jeweiligen Facharztes mit Angabe notwendiger medizinischer Informationen notwendig.

Bei einem weiteren Bezug kann die Verordnung von jeder Ärztin bzw. jedem Arzt ausgestellt werden, sofern es zu keiner Änderung der Indikation oder der Ausführung kommt. Die Kosten kann der jeweilige Vertragspartner dann ohne Vorbewilligung mit der ÖGK direkt verrechnen.

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