Die Asylverfahren der 20 Betroffenen sind rechtskräftig negativ abgeschlossen. Das "gelindere Mittel" ist gemäß Fremdenrecht eine Alternative zur Schubhaft, wenn diese nicht als nötig erachtet wird. Die Berater der Flüchtlinge haben aber kein Verständnis für das Vorgehen der Behörden, "da doch das Servitenkloster als Bleibe bis Ende Oktober zugesichert wurde".
Dies betonte auch Caritas-Wien-Sprecher Martin Gantner: Das Servitenkloster sei bis dahin als "Grundversorgungshaus" zugesagt, und die Asylwerber kämen ihrer Mitwirkungspflicht jedenfalls nach. Vielleicht hege die Polizei ja die Sorge, dass jemand "untertauchen" würde, doch die sei "unserer Ansicht nach nicht gegeben".
"Diese Sorge teilen wir nicht", betonte Polizeisprecher Roman Hahslinger. Es handle sich um "nichts Außergewöhnliches, sondern um eine ganz normale Maßnahme, dadurch, dass wir im Zuge des Verfahrens immer wieder Fragen haben". Da brauche man den ständigen, direkten Kontakt.
Aufforderungsschreiben in falschen Sprachen verfasst?
Ein weiterer Vorwurf seitens der Flüchtlingsbetreuer bezog sich darauf, dass die Aufforderungsschreiben in falsche Sprachen übersetzt worden seien. Demnach sind die Bescheide "in Hindi, afghanischem Pashtu oder Bangali geschrieben, obwohl wir nur Urdu und pakistanisches Pashtu verstehen".
Seitens der Wiener Exekutive bestritt man allerdings, dass die Betroffenen in der falschen Sprache angeschrieben worden seien. Man halte sich stets an jene Sprache, die bei der ersten Kontaktnahme mit jedem Asylwerber von diesem als bevorzugte angegeben wurde. "Da wurde nicht gewechselt", stellte Hahslinger fest.
Votivpark-Räumung war rechtens
Im Dezember 2012 hatten - wie berichtet - Aktivisten und Flüchtlinge den Park vor der Wiener Votivkirche und das Gotteshaus selbst besetzt. Nachbarn beschwerten sich über Lärm und Dreck, selbst am Heiligen Abend gab es keine "stille Nacht". "Da das Aufstellen von Zelten im Stadtgebiet generell verboten ist, entschied ich mich, das Lager räumen zu lassen", sagte Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl.
Nach einer Beschwerde der Österreichischen HochschülerInnenschaft urteilte jetzt der Unabhängige Verwaltungssenat und erklärte den Einsatz am 28. Dezember für rechtmäßig.
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