Bei Alkohol am Steuer hat sich die Rechtssprechung in den vergangenen Jahren extrem gewandelt. Früher noch eine Art „Kavaliersdelikt“ sind mittlerweile bei schweren oder gar tödlichen Unfällen unbedingte Haftstrafen durchaus üblich. Jetzt zeigt ein Fall aus Kärnten, dass auch ohne Opfer eine Anklage möglich ist!
Alkolenker sollten sich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt hinter die Ohren schreiben: Auch wenn es keine Verletzten gibt und wie in diesem Fall nur ein abgerissener Seitenspiegel zu beklagen ist, kann betrunkenen Fahrern Haft drohen.
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