Auto ist beschlagnahmt

Raser muss zahlen, auch wenn er BMW zurückbekommt

Oberösterreich
18.02.2025 10:00

Nach den zwei vorläufigen Fahrzeugabnahmen am Sonntag laufen die Prüfungen, wie es mit den Autos der Extrem-Raser weitergeht. Das seit März des Vorjahres gültige Gesetz sorgt nach wie vor für rege Diskussionen.

Am Sonntag gab’s eine Premiere: Erstmals wurden in Oberösterreich an einem Tag, wie berichtet, zwei Autos von Extrem-Rasern vorläufig beschlagnahmt. Nach wie vor sorgt diese seit März des Vorjahres gültige gesetzliche Möglichkeit für viel Aufregung: Der Bericht auf krone.at wurde 150-mal kommentiert. Den meisten Nutzern sind die nun strengeren Paragrafen immer noch zu lax. „Mit vorläufiger Beschlagnahmung erreicht man gar nichts“, schreibt etwa ein Leser.

Ob aus den vorläufigen bald dauerhafte Abnahmen inklusive Zwangsversteigerungen werden, entscheidet sich in den kommenden zwei Wochen. So lange haben die Behörden Zeit, die Fälle zu prüfen.

Raser muss Strafe und Abschleppkosten zahlen
Etwa jenen des Serben (36), der am Sonntag in seinem BMW mit 161 km/h durch eine Baustelle auf der Innkreisautobahn bretterte. „Zwei Voraussetzungen sind zu prüfen: Ist der Fahrzeuglenker auch Fahrzeugeigentümer? Und hat er in den letzten vier Jahren einen Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeitsübertretung gehabt?“, erklärt Jürgen Oswald von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Wels-Land.

Doch selbst wenn der Raser seinen BMW zurückbekommt, wird es für ihn teuer: Neben rund 1000 Euro Geldstrafe muss er auch die Abschleppkosten bezahlen.

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