Der angeklagte Deutsche (40) mag Nazi-Symbole, will aber kein Nazi sein. Auf kuriose Weise versuchte er, sich vor Gericht in Salzburg zu erklären und leugnete dabei jegliche Wiederbetätigung. Wenig glaubwürdig befanden die Geschworenen und verurteilten ihn zu einer Bewährungs- und Geldstrafe.
Am 12. April 2024 wollten Polizisten einem in Salzburg lebenden Deutschen mit russischen Wurzeln (40) eine Ladung persönlich vorbeibringen. Oberkörperfrei öffnete der Mann die Tür. Da erblickten die Beamten zwei Hakenkreuze auf seiner Brust. Das führte zur Anklage wegen Wiederbetätigung. „Bei diesem Anblick würden wir uns alle denken: Das ist ein Nazi. Wer Hakenkreuze demonstrativ verwendet, betreibt NS-Propaganda“, betonte der Staatsanwalt beim Prozess im Landesgericht am Dienstag.
Bereits in Deutschland wegen Symbole bestraft
Auf die Frage, warum er sich die wohl bekanntesten Symbole der Nazis stechen ließ, meinte der mehrfach vorbestrafte Vater nur: „Ich interessiere mich für Geschichte.“ Das Symbol hat ihm gefallen, aber Nazi will er keiner sein. Dabei hatte er schon 2018 und 2019 in zwei deutschen Gerichten Strafen wegen der Tattoos erhalten. Deshalb habe er es mit einem „Balken“ überstehen lassen, meint der Angeklagte. Die Richter zeigten daraufhin Bilder der Tattoos, wo mehr als deutlich Hakenkreuze zu erkennen waren. Und der Balken war vielmehr ein kaum zu sehender dünner Strich. „Ich hatte nicht mehr Geld“, entgegnete der Dachdecker.
15 Monate bedingte Haft und 720 Euro unbedingte Geldstrafe lautete das bereits rechtskräftige Urteil.
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