Tipps vom Experten

So vermeiden Sie Fallen beim Gebrauchtwagenkauf

Burgenland
26.01.2025 14:00
Porträt von Burgenland-Krone
Von Burgenland-Krone

Um Risiken und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Käufer vorab über wichtige Rechte informieren.

Ein Gebrauchtwagenkauf kann eine gute Gelegenheit sein, um Geld zu sparen. Doch nicht immer ist ein Schnäppchen auch tatsächlich eines. Ohne gründliche Prüfung besteht nämlich die Gefahr, in kostspielige Fallen zu tappen oder rechtliche Probleme zu bekommen. Christian Koisser vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer rät daher zu einem Ankauftest bei einer unabhängigen Fachwerkstätte oder einem Automobilklub. Nur so können versteckte Mängel oder Manipulationen aufgedeckt werden: „Achten Sie auf unüblich niedrige Preise. Kontrollieren Sie, ob der Kilometerstand realistisch ist und prüfen Sie, ob das Pickerl noch gültig ist. Auch bei einem gültigen Pickerl muss man bedenken, dass dieses nur eine Momentaufnahme darstellt. So kann sich ein leichter Mangel bis zum Fahrzeugkauf trotz aufrechter Genehmigung zu einem schweren Mangel entwickelt haben.“

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren kann bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr beschränkt werden. Dies muss aber extra vertraglich vereinbart sein. Sollte im ersten Jahr ein Mangel auftreten, wird davon ausgegangen, dass dieser bereits beim Kauf bestanden hat. Der Verkäufer ist daher verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Danach liegt die Beweislast beim Käufer.

AK-Konsumentenschützer Christian Koisser klärt auf.
AK-Konsumentenschützer Christian Koisser klärt auf.(Bild: roman.felder)

„Mir fällt der Fall eines Burgenländers ein, der einige Monate nach dem Kauf das Pickerl machen lassen wollte. Dieses wurde ihm verweigert, da die Lenkstange schadhaft war – ein schwerer Mangel. Dann war es schon sehr mühsam, den Verkäufer dazu zu bewegen, den Mangel beheben zu lassen“, so Koisser. Wird das Fahrzeug von einer Privatperson verkauft, kann vertraglich die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Geschieht dies nicht, muss auch diese Person für Mängel einstehen. Beim Kauf von gewerblichen Händlern ist der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen hingegen gesetzlich verboten: „Seriöse Händler erkennt man daran, dass sie bereitwillig alle wichtigen Infos zum Fahrzeug bereitstellen und den Ankaufstest zulassen.“

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