Es sind fürchterliche Vorwürfe, für die sich ein Trio gerichtlich verantworten muss: Zwei Männer (60 und 71 Jahre alt) und eine Frau (72) sollen in Gilgenberg (OÖ) trotz eines bestehenden behördlichen Tierhalteverbots Hunde und Katzen unter qualvollen Bedingungen beherbergt haben.
So sollen die Tiere weder Nahrung noch Wasser bekommen haben. 27 dehydrierte Katzen seien auf einem stark verkoteten Dachboden ohne Heizung eingesperrt gewesen und mehrere Hunde bei Minusgraden in Containern und Stallabteilen gehalten worden. Die Folgen laut Anklage: Parasitenbefall, Verfilzungen sowie Ohren- und Augenentzündungen.
Drei Angeklagte, ein Urteil
Urteil gab es am Montag am Landesgericht Ried trotz der drei Angeklagten nur eines: Die 72-Jährige wurde – nicht rechtskräftig – wegen Tierquälerei zu sechs Monaten bedingter Haftstrafe und einer Geldstrafe verurteilt.
Der 71-Jährige konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen. Und beim dritten Angeklagten, dem 60-Jährigen, kamen im Laufe der Verhandlung Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt auf – deshalb wurde ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
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