Jannik Sinner wird Mitte April erfahren, ob er wegen Dopings nachträglich gesperrt wird oder es bei seinem Freispruch bleibt. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) setzte die Verhandlung im Fall des 23-jährigen Der Weltranglistenersten für den 16. und 17. April an.
Sinner wurde im März zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet. Eine Sperre bekam der Südtiroler nicht, weil ihm laut verantwortlicher Agentur (ITIA) kein vorsätzliches Verschulden und keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.
Sinner hatte erklärt, dass die verbotene Substanz bei einer Massage über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt sei. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) erhob Einspruch gegen den Freispruch und fordert eine Sperre von ein bis zwei Jahren.
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