Ein 26-Jähriger ging unter Cannabis-Einfluss auf seinen Bekannten los, wählte dafür eine ungewöhnliche Waffe. Das Opfer erinnert sich vor Gericht: „Da ist er mit dem Schwert an meinem Bett gestanden.“ Dafür muss er nun zweieinhalb Jahre in Haft für die Straftat im Zustand der vollen Berauschung. Außerdem wird er untergebracht.
„Ich bin schuldig. Ich war total rauschig. Ich bin ein Psychopath“, gibt ein 26-Jähriger einen blutigen Angriff mit einem Schwert zu. Er hatte einen schlafenden 44 Jahre alten Bekannten mit einem Schwert attackiert. Im Wiener Landesgericht wird er jedoch nicht wegen versuchten Mordes verurteilt, sondern wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung. Zusätzlich zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Mit Schwert an Bett gestanden
Das Opfer schilderte einem Schöffensenat, was ihm in der Nacht auf den 23. Juli 2024 in seiner Wohnung in Wien-Favoriten widerfuhr. Nachdem er mit dem Angeklagten, mit dem er seit mehreren Jahren unregelmäßige sexuelle Kontakte hatte, ferngeschaut, ein Bier getrunken und sich danach hingelegt hatte, sei er um 3.00 Uhr von einem Geräusch aufgewacht: „Da ist er mit dem Schwert an meinem Bett gestanden. Ich hab‘ ihm gesagt, er soll das wieder hinhängen.“
Bei der Waffe handelte es sich um einen Gegenstand, der bei einem Mittelalter-Fest erstanden worden war und den der 44-Jährige zu Dekorationszwecken in seinem Wohnzimmer an die Wand gehängt hatte. Der Angeklagte habe damit „sofort schnell und oft hingestochen“, skizzierte der Zeuge das weitere Geschehen. Er habe in schlaftrunkenem Zustand „damit überhaupt nicht gerechnet.“
„Habe gemerkt, dass der Stich durchgegangen ist“
„Du bist der Teufel! Ich habe schon viele Teufel getötet. Ich bin der Mahdi“, rief der aus dem Iran stammende 26-Jährige während des Angriffs. Nach traditioneller islamischer Glaubensauffassung handelt es sich dabei um einen Nachkommen des Propheten Mohammed, der in der Endzeit auftauchen und das Unrecht auf der Welt beseitigen wird. Als er um Hilfe rief, sei er gewürgt worden, berichtete der 44-Jährige. Dann habe sein Bekannter weiter zugestochen.
Die Klinge eröffnete den Brustkorb des Opfers, beschädigte die Lunge, auch am Oberbauch und unter der linken Achsel erlitt der Mann Stichverletzungen. „Ich habe gemerkt, dass der eine Stich durchgegangen ist. Ich habe bemerkt, wie die Luft rausgezischt ist“, erinnerte sich der Schwerverletzte. Rasche notfallmedizinische Hilfe rettete dem Mann das Leben, der in akut lebensbedrohlichem Zustand in ein Spital gebracht wurde.
Angeklagter will Opfer umarmen: „Bitte nicht.“
Auf die Frage, ob er gegen den Angeklagten Schadenersatz-Ansprüche geltend machen wolle, erwiderte der Mann trocken: „Wo nichts zu holen ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren.“ Die Fassung verlor der Zeuge nur kurz, als er nach seiner Einvernahme vom Angeklagten gefragt wurde, ob er ihn umarmen dürfe. „Bitte nicht“, lehnte der 44-Jährige das entschieden ab.
Der psychiatrische Sachverständige Siegfried Schranz führte die Schwert-Attacke auf eine massive Cannabis-Intoxikation zurück. Der Angeklagte habe sich infolgedessen in einer „drogeninduzierten Psychose“ befunden. Zurechnungsfähigkeit sei im Tatzeitpunkt aber gegeben gewesen, befand Schranz. „Wenn sich der Angeklagte nicht in einer derartigen Verfassung befunden hätte, wären wir wegen versuchten Mordes vor Geschworenen“, betonte die Staatsanwältin. Der 26-Jährige bittet nur am Ende des Prozesses: „Ich bin ein kranker Mensch. Bitte vergeben Sie mir.“
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