Einen Minderjährigen zu betreuen, das wäre die Aufgabe einer Steirerin, angestellt bei einem Sozialdienstleister, gewesen. Stattdessen befriedigte sie ihre sexuellen Interessen mit dem Jugendlichen! Ihr wurde nun der Prozess gemacht.
Wenn Kinder und Jugendliche aus unterschiedlichsten Gründen – sei es Gewalt, Straffälligkeit oder andere schwerwiegende Differenzen – nicht mehr bei ihren Eltern leben können und sie professionelle Unterstützung benötigen, gibt es zum Glück hilfreiche Einrichtungen, welche ihnen wieder Halt geben können. In einer solchen wurde auch ein junger Mann untergebracht. Dort kam er unter die Obhut einer Sozialarbeiterin, einer Steirerin.
Doch die Situation geriet völlig aus dem Ruder. Denn ausgerechnet die Sozialarbeiterin verstand ihren eigentlichen Auftrag – Klienten begleiten und betreuen – komplett falsch! Sie fand Gefallen an dem Minderjährigen. Ab April 2021 soll es, wie die Medienstelle der Staatsanwaltschaft Graz bestätigt, tatsächlich immer wieder zu sexuellen Handlungen zwischen den beiden gekommen sein. Rund zwei Jahre lang soll das Verhältnis gedauert haben.
Öffentlichkeit wurde von Verhandlung ausgeschlossen
Wie der Fall aufgeflogen ist, ist nicht bekannt. Allerdings wurde er der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt, welche Anklage wegen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses erhob. Am Mittwoch fand sich die angeklagte Sozialarbeiterin, die weiterhin ihren Beruf ausüben darf, am Landesgericht Graz für ihre Strafverhandlung ein.
Nur kurz war diese öffentlich: Denn auf Antrag der Verteidigung und der Privatbeteiligtenvertretung schloss die Richterin die Öffentlichkeit noch vor dem Anklagevortrag aus. So bleibt dem Bürger der Einblick, was in der Einrichtung dieses öffentlichen Sozialdienstleisters passiert ist, verwehrt.
Im österreichischen Rechtsstaat ist es aber vorgesehen, dass zumindest die Urteile bei Strafverhandlungen öffentlich zu verkünden sind. Noch ist es aber nicht soweit. Nach mehreren Verhandlungsstunden musste Richterin Catherine Farmer die Verhandlung vertagen, weil ein Zeuge nicht bei Gericht aufgetaucht war.
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