Die Vorarlberger Arbeiterkammer hat zwei gravierende Fälle aufgedeckt, in welchen das Pflegegeld falsch berechnet worden war. Letztlich ging für die Betroffenen alles gut aus: Dank einer Klage der AK wurden die Pflegegeldleistungen von Stufe 1 auf Stufe 5 respektive Stufe 6 angehoben.
Es sind zwei Fälle, die aufhorchen lassen: Frau B. und Herr W. wurden zunächst jeweils in Pflegestufe 1 eingestuft – ein gravierender Fehler, wie die gerichtlichen Gutachten später bestätigen sollten. In beiden Fällen waren es die Söhne, die auf mögliche Ungereimtheiten aufmerksam geworden waren und welche daraufhin die AK kontaktierten.
Die zuständige Expertin für Sozialrecht, Dr. Katharina Fürweger, erkannte sofort die fehlerhaften Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Sie reichte umgehend Klagen beim Landesgericht Feldkirch ein, das unabhängige Gutachten einholte.
Angehörigen wurden gehört
Die gerichtlichen Gutachten bestätigten, dass der Pflegebedarf der Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Begutachtung deutlich höher war. Besonders wichtig: Im Gegensatz zu den ursprünglichen Gutachten wurden bei der gerichtlichen Begutachtung auch die pflegenden Angehörigen angehört, was zur realistischen Einstufung beitrug. Die Gerichtssachverständigen bestätigten letzten Endes vollumfänglich die Einschätzung der AK-Referentin.
AK-Präsident kritisiert gängige Praxis
Für AK-Präsident Bernhard Heinzle stehen die beiden Fälle exemplarisch für einen gravierenden Systemfehler: „Es ist inakzeptabel, dass die pflegenden Angehörigen in den ursprünglichen Gutachten nicht berücksichtigt wurden. Gerade ihre Einschätzungen sind oft entscheidend für eine gerechte Einstufung.“ Heinzle fordert daher die verbindliche Einbindung pflegender Angehöriger, zudem müsse auch die Qualität der Gutachten seitens der Versicherungsträger verbessert werden.
Es ist inakzeptabel, dass die pflegenden Angehörigen in den ursprünglichen Gutachten nicht berücksichtigt wurden.
AK-Präsident Bernhard Heinzle
Happy End für die Betroffenen
Die Betroffenen durften sich am Ende über ein Happy End freuen: Frau B. wurde nachträglich in Pflegestufe 6, Herr W. in Pflegestufe 5 eingestuft. Ohne das Einschreiten der AK hätten beide Pflegebedürftige lediglich die niedrigste Pflegegeldstufe erhalten. „Die Betroffenen und ihre Angehörigen wären ohne Unterstützung mit erheblichen finanziellen Einbußen belastet worden“, betont Heinzle. „Diese Fälle zeigen einmal mehr, wie wichtig die Arbeit unserer AK ist, um solche Fehler aufzudecken und zu korrigieren.“
Unbedingt ein Pflegetagebuch führen!
Die AK Vorarlberg empfiehlt allen Angehörigen von pflegebedürftigen Personen, den Pflegeaufwand präzise zu dokumentieren. „Genaue Aufzeichnungen können im Streitfall den entscheidenden Unterschied machen“, betont Fürweger. Seitens der Kammer wurde eigens ein Pflegetagebuch entwickelt, mittels welchem die Tätigkeiten und Pflegezeiten übersichtlich festgehalten werden können.
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