Jener Wolf, der am Wochenende auf zwei Alpen im Großen Walsertal mehrere Nutztiere gerissen und verletzt hatte, darf nun entnommen werden. Die beiden zuständigen Bezirkshauptmannschaften in Bludenz und Feldkirch gaben dafür am Mittwoch grünes Licht.
Die Maßnahmeverordnungen der Bezirkshauptmannschaften gilt bis Ende September in 53 Jagdgebieten. Die Abschuss-Entscheidung basiert auf der Wolfsmanagementverordnung des Landes. Nach dieser wurde der Wolf als „Schadwolf“ einstuft, denn am Wochenende hatte er vier Schafe und Ziegen getötet und fünf weitere Tiere verletzt. Eines musste notgeschlachtet werden, von drei Tieren fehlt jede Spur.
Die Bezirkshauptmannschaften, bei denen die letzte Entscheidung liegt, kamen zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme des Wolfes vorliegen. Gejagt werden darf der Wolf in den Wildregionen des Großwalsertals und jenen des Gebiets Frödischtal-Laternsertal-Dünserberg.
Rechtliche Möglichkeiten weiterentwickeln
„Wir haben in Vorarlberg eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, die uns im Rahmen des strengen Schutzstatus des Wolfs überhaupt Maßnahmen erst erlaubt“, erläuterte der zuständige Landesrat Christian Gantner (ÖVP). Man arbeite aber auch daran, die rechtlichen Möglichkeiten weiterzuentwickeln – „damit wir in Zukunft noch schneller und auch präventiv handeln können“.
Nach den Vorfällen im Großen Walsertal hatte sich auch Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger zu Wort gemeldet und darüber geklagt, dass es Tage benötige, um den Abschuss zu genehmigen. „Schadwölfe sind raschest möglich zu entnehmen. Wir können nicht jedes Mal zahlreiche Personen beschäftigen, damit endlich das getan wird, was notwendig ist.“ Wer sich in die Lage der Tierhalter und Älpler versetzt, sollte erkennen, dass ein Schadwolf, geschützt durch bürokratische Abläufe, nicht noch tagelang auf den Alpen sein Unwesen treiben könne.
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