Im Fall der brutalen Morde an zwei Obdachlosen in Wien wird nun der 18-jährige Verdächtige wegen Doppelmordes angeklagt. Da der Bursche allerdings zum Tatzeitpunkt minderjährig war, wird er als Jugendlicher vor Gericht gestellt.
Es war eine dramatische Mordserie, die im Sommer 2023 Wien erschüttertet und jene in Angst und Schrecken versetzte, mit denen es das Leben oftmals ohnedies schon nicht gut gemeint hatte. Nun wird im Fall der Obdachlosenmorde Anklage gegen jenen 18-Jährigen erhoben, der sich – damals 16 Jahre alt – Monate nach den Morden selbst stellte. Ihm wird zur Last gelegt, im Juli und August 2023 zwei obdachlose Männer mit einem Messer getötet zu haben. Außerdem soll der Bursche versucht haben, eine obdachlose Frau zu töten.
Damals 16-Jähriger stellte sich selbst
Die Opfer waren jeweils im Schlaf attackiert und mit zahlreichen Messerstichen getötet worden. Im Dezember 2023 – nachdem die Polizei umfangreiche Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet hatte – stellte sich der damals 16-Jährige den Behörden. Er zeigt sich zu sämtlichen Tatvorwürfen geständig, als Tatmotiv gibt er Wut, Unruhe und Traurigkeit an.
Neben der Einvernahme des Angeklagten führten unter anderem die Sicherstellung der Tatwaffe, die Auswertung der darauf befindlichen DNA-Spuren sowie Sachverständigengutachten aus dem Bereich der Gerichtsmedizin zur Einbringung der Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen Wien als Jugendgeschworenengericht, wie die Staatsanwaltschaft Wien am Dienstag bekannt gab.
Einweisung beantragt
Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt ein Jugendlicher war, beträgt in diesem Fall die Strafdrohung für das Verbrechen des Mordes von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft Wien die Unterbringung des Angeklagten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.
Denn laut einem Sachverständigengutachten war der Bursche zu den Tatzeitpunkten zwar zurechnungsfähig, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist jedoch zu befürchten ist, dass er in absehbarer Zeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen begehen werde, so die Justizbehörde.
Mutter krankenhausreif geprügelt
Bereits gerichtsanhängig ist eine weitere dem Jugendlichen zugeschriebene Gewalttat, die sich zeitlich nach den Tötungsdelikten zugetragen hatte. Der 17-Jährige soll am 18. September 2023 seiner Mutter mehrere Rippenbrüche, eine Schädelprellung, Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper zugefügt haben, indem er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und anschließend auf Kopf und Körper der zu Boden gestürzten Frau eintrat. Ob diese Tat in die Schwurverhandlung miteinbezogen oder separat weiterverhandelt wird, ist noch offen.
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