Wer hier uriniert, wird seiner „Kronjuwelen“ beraubt – das zumindest suggeriert ein kurioses Schild auf der Badeinsel in Lambach. Es erfüllt seinen Zweck: Seit Steckerlfisch-Wirt Harald Wenk es aufgehängt hat, gibt es in seinem Gastgarten kaum mehr Wildpinkler. Und falls doch, kommt er mit einer „lustigen Schere“.
Zwick, zwack: Wer’s nicht mehr zurückhalten kann und seine Notdurft auf der Badeinsel in Lambach verrichtet, dem drohen drastisch-schmerzhafte Konsequenzen, nämlich abgeschnittene Genitalien. Das zumindest wollen Schilder (siehe Bild unten) glauben machen, die Steckerlfisch-Wirt Harald Wenk dort angebracht hat.
Hintergrund: Immer wieder sei in seinen Gastgarten auf der kleinen Insel in der Traun uriniert worden, sagt der 55-Jährige. „Wir hatten vorher einen Hinweis, dass die WC-Anlagen beim Freibad zu benutzen sind, aber das hat nicht wirklich funktioniert.“ Deshalb griff der Fischbrater zur vielleicht stärksten „Waffe“: Humor.
Kuriose Schilder sind beliebte Fotomotive
„Ich habe das Schild heuer im Frühjahr im Internet gesehen und mir gedacht: ,Das stell’ ich auf‘“, erzählt Wenk. Und siehe da: „Damit war die Sache eigentlich erledigt, das Problem ist grundsätzlich gelöst“, so der Steckerlfisch-Wirt über die zuvor unverschämten Wildpinkler. Nachsatz: „Das sollte ja eigentlich Hausverstand sein – beim Wirten kann man ja auch nicht einfach in den Gastgarten pinkeln.“
„Lustige Schere“ für Unbelehrbare
Gäste reagieren auf die kuriosen Schilder belustigt, machen oft Fotos davon. Und für Unbelehrbare, die sich dennoch weiter bei der Fischbraterei erleichtern, hat Wenk eine „lustige Schere“ parat: „Die zeigen wir her, wenn jemand in den Gastgarten macht. Das war aber erst ein- oder zweimal notwendig.“
Wir haben auch eine lustige Schere bei uns liegen. Die zeigen wir her, wenn jemand in den Gastgarten macht.
Harald Wenk, Fischbrater in Lambach
Übrigens: Das Urinieren in der Öffentlichkeit kann auch rechtliche Folgen haben, wenn Polizisten darin eine sogenannte Anstandsverletzung sehen. Dafür können die „Wildpinkler“ dann unter Umständen Geldstrafen ausfassen.
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