Ein feucht-fröhlicher Abend zweier Freundinnen hatte ein traumatisches Ende. Denn eine der Frauen soll von zwei Männern vergewaltigt worden sein. Das zumindest behauptet das Opfer, das zugibt, unter Kokain- und Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Angeklagt sind ein Türke und ein Österreicher mit Migrationshintergrund.
Zum Fall: Am 28. Februar drehen die beiden beschuldigten 19-Jährigen in Bregenz eine Runde im flotten Audi des Zweitangeklagten, als sie in der Innenstadt auf zwei junge Frauen aufmerksam werden. Weil sich eine von ihnen vor lauter Trunkenheit kaum mehr auf den Beinen halten kann, bieten die Männer den Damen an, sie im Auto nach Dornbirn mitzunehmen.
Während die eine am Bahnhof Schoren aussteigt, geht für die Betrunkene die Fahrt weiter. Allerdings nicht direkt nach Hause, wie es eigentlich vereinbart war: „Die beiden Angeklagten nutzten die Wehrlosigkeit des unter Kokain- und Alkoholeinfluss stehenden Opfers aus und missbrauchten es auf einem Parkplatz beim Viehmarkt“, so Staatsanwalt Philipp Höfle in der Verhandlung am Freitag.
Einvernehmlicher Sex
Während der Erstangeklagte bei der Einvernahme behauptet, die Frau gar nicht angerührt zu haben, gibt der Zweitangeklagte den Geschlechtsverkehr mit der 19-Jährigen zu. Er bestreitet aber, den wehrlosen Zustand des Opfers erkannt zu haben und spricht von einvernehmlichem Sex. Was auch der Erstangeklagte bestätigt: „Die hat ihn schon während der Fahrt angemacht. Später hat sie sich auf Rückbank gesetzt und gesagt, dass sie jetzt Bock hätte.“
DNA an Außenseite des Slips
Genau das Gegenteil behauptet das Opfer in der kontradiktorischen Einvernahme. Das auch vom Erstangeklagten DNA-Spuren an der Außenseite des Slips der 19-Jährigen sichergestellt worden sind, erklärt dieser mit seiner starken Schuppenflechte. Wenig entlastend ist allerdings auch eine Sprachnachricht zwischen den beiden Männern in derselben Nacht. Darin fragt der Erstangeklagte: „Warum hat sie bei dir geweint? Bei mir war das nicht so.“
Am Ende spricht die vorsitzende Richterin des Schöffensenats die beiden Angeklagten im Sinne der Anklage schuldig und verhängt auch aufgrund der vier Vorstrafen über den Erstangeklagten 24 Monate Gefängnis. Der Zweitangeklagte bekommt 20 Monate Haft aufgebrummt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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