Opfer oder Racheopfer? Die Aussagen am Landesgericht Eisenstadt gehen diametral auseinander: Die Frau zeigte den Angeklagten an, weil er sich an ihr vergangen habe. Der U-Häftling spricht vom Austausch von Zärtlichkeiten nach einem Streit.
Ende 2018 starb seine Ehefrau nach einem Herzinfarkt, der heute 39-Jährige blieb mit den Kindern (16 und 12 Jahre) allein. Aber nicht lange, denn nach wenigen Monaten fand der Steirer die erste neue Ersatz-Mama, dann die nächste. Gefolgt von der dritten Frau. Alle berichten, dass der Mann in alkoholisiertem Zustand besonders aggressiv gewesen sei. Schließlich wurde er im Dezember 2023 rechtskräftig wegen einer Ohrfeige zu einer Geldstrafe verurteilt.
Zahlreiche Vorwürfe
Die Liste der Vorwürfe ist lang: Beschimpfungen, Drohungen, Vandalismus, Körperverletzung, Diebstahl, Quälen und schließlich Vergewaltigung. In einer Pension in Jormannsdorf soll er sich an seiner Lebensgefährtin mit den Worten „Das, was du willst, interessiert schon langen keinen“ vergangen haben. Anzeige, U-Haft, Freilassung und neuerliche Verhaftung am 18. April aufgrund eines OGH-Urteils, weil nun auch die anderen zwei Verflossenen ihr Schweigen gebrochen hatten.
Das, was du willst, interessiert schon langen keinen.
Der Angeklagte zur Lebensgefährtin
Zwei Suizidversuche
Der Vorgeführte bekannte sich am Landesgericht Eisenstadt zu sämtlichen Anklagepunkten nicht schuldig. Er spricht von Rache, Schlaganfällen, epileptischen Anfällen, Alkoholsucht der Frauen, Medikamentenabhängigkeit, Geldnot. Gewalt habe er jedenfalls keiner angetan. „Ich war nach dem Tod meiner Frau mit mir selbst beschäftigt und habe zwei Suizidversuche hinter mir.“ Und: „Der Versöhnungssex war einvernehmlich.“
Das Schöffengericht vertagte den Prozess auf 20. August. Jenes Opfer, das via Video gemeint hatte, sie wolle „alles rückgängig machen“, wird eingehend dazu befragt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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