Hörbranzer Hangrutsch

Hier dürfen keine Häuser mehr gebaut werden

Vorarlberg
11.07.2024 10:36
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Nach dem immensen Hangrutsch in Hörbranz (Vorarlberg) im vergangenen Jahr steht nun fest, dass die zerstörten Häuser nicht an selber Stelle wieder aufgebaut werden können. Die Betroffenen müssen nun auf finanzielle Unterstützung hoffen. 

Die vier betroffenen Grundstücke seien nicht mehr bebaubar, informierte das Land am Mittwoch. Das gehe aus einem Gutachten eines Tiroler Ingenieurbüros hervor, das die Vorarlberger Wildbach- und Lawinenverbauung in Auftrag gegeben hatte. Bürgermeister Andreas Kresser äußerte sein Bedauern.

Der Hang geriet Ende April 2023 ins Rutschen, die Erdbewegungen waren über Monate hinweg kaum zu beherrschen. Mehrere Gebäude wurden im Lauf der Wochen und Monate buchstäblich auseinander gerissen. Ein eilig errichteter Schutzdamm hielt Erdmaterial auf, das ansonsten auf die unter dem Hang liegende Siedlung – etwa zehn weitere Häuser – niedergegangen wäre.

Für jene, die ihre Häuser verloren, ist eine Rückkehr durch die Expertise unmöglich geworden. „Das jetzt vorliegende Gutachten zeigt klar und deutlich, dass die betroffenen Grundstücke nicht mehr bebaubar sind“, sagte Gerald Jäger, Leiter der Wildbach- und Lawinenverbauung. Das nunmehrige Vorliegen aller Gutachten zur Hangrutschung und deren Folgen verschaffe den Betroffenen aber zumindest mehr Klarheit für die Zukunft und das weitere Vorgehen.

Ende Juni war den geschädigten Grundeigentümern bereits ein Gutachten zu den konkreten Werten der jeweiligen Grundstücke vorgelegt worden. Diese Werte legen den Rahmen der finanziellen Unterstützung durch das Land fest. Laut Walter Vögel, dem stellvertretenden Vorstand der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum im Amt der Vorarlberger Landesregierung, können die Geschädigten aus dem Katastrophenfonds 50 Prozent beziehungsweise in besonderen Härtefällen bis zu 75 Prozent der Kosten für die Ersatzbeschaffung der Grundstücke erhalten.

Auch andere grundstücke sind betroffen
Dem Gutachten der Wildbach- und Lawinenverbauung zufolge werden neben den hauptbetroffenen vier Liegenschaften auch weitere Grundstücke in den Bereich „Rutschung intensiv“ aufgenommen werden müssen. Dabei handelt es sich um die Grundstücke, die seit der Hangrutschung im April 2023 dank umfangreich gesetzter Maßnahmen vor weiteren Folgen bewahrt wurden. Für bestehende, unbeschädigte Gebäude besteht ein Bestandsschutz. Die Errichtung von Neubauten wird hier aber nicht mehr möglich sein.

„Leider ist das, was nun vorliegt, eine Realität, vor die uns die Natur gestellt hat. Ich bedauere zutiefst, keine besseren Botschaften an die Betroffenen überbringen zu können“, sagte Bürgermeister Kresser.

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