Der Urlaub ist vorbei – nur, den Rückflug gibt es nicht! Was muss ich tun, wenn ich nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkommen kann? Wissenswertes dazu liefert Diana Bernreiter, Expertin für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark.
Wenn der Urlaub mit einem Flugausfall endet und man es nicht mehr rechtzeitig an den Arbeitsplatz schafft, stellt sich die Frage, ob rechtlich ein Dienstverhinderungsgrund vorliegt und Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Maßgeblich ist dabei, ob die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer ein Verschulden trifft. Da Flugausfälle in der Regel nicht vorhersehbar sind, wird dies den Beschäftigten nicht anzulasten sein.
Der Dienstgeber ist unverzüglich zu informieren
Wurden zudem alle zumutbaren Möglichkeiten wahrgenommen, um trotz des Flugausfalls pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine verhältnismäßig kurze Zeit. Für die Beurteilung des konkreten Anspruchszeitraumes ist zu berücksichtigen, von welcher Entfernung die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer zurückkehren muss und welche Verkehrsmöglichkeiten sich bieten. Was zumutbar ist, hängt daher immer vom Einzelfall ab. Urlaub und Zeitausgleich dürfen für den Zeitraum der Dienstverhinderung nicht verrechnet werden.
Wenn es sich abzeichnet, dass man nicht bzw. nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kann, ist das der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber jedenfalls unverzüglich zu melden.
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