Drei Personen wurden für den Ausfall eines Fluges und die daraus resultierende dreistündige Verspätung entschädigt, die vierte vorerst nicht. Erst eine Klage führte zum Erfolg.
Elisabeth und Hubert Temel aus Rotenturm an der Pinka haben „drei Viertel der Welt bereist“. „So eine Ungerechtigkeit ist uns aber noch nie untergekommen“, sagt der 65-Jährige.
Was war passiert? Im Herbst 2023 weilten die Südburgenländer in Spanien und bestiegen in Madrid eine Iberia-Maschine, die sie nach Wien-Schwechat bringen hätte sollen. Nach einer halben Stunde auf der Startbahn hieß es, das Seitenruder sei defekt. Also raus aus dem Flieger und warten. Mit dreistündiger Verspätung trafen die Temels schließlich in Österreich ein. Nun machten sie von ihrem Recht Gebrauch, von der Fluglinie eine Entschädigung einzufordern.
Hubert Temel sowie einem befreundeten Ehepaar, das die Reise mitgemacht hatte, wurden anstandslos je 400 Euro überwiesen. Elisabeth Temel indes schaute als einzige durch die Finger. Schriftlich wurde mitgeteilt: „In Ihrem Fall wurden unsere Handlungsmöglichkeiten durch Umstände begrenzt, die sich unserer Kontrolle entzogen haben.“
Das ist ein übliches Spielchen mancher Fluglinien. Nur drei Tage nach dem Einbringen der Klage wurden die 400 Euro an meine Mandantin ausbezahlt.

Rechtsanwalt Martin Behal
Bild: zVg
„Wirklich nicht nachvollziehbar“
Was tun? Erfolglos wurde beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer und im Reisebüro nachgefragt, wo der Flug gebucht worden war. „Gott sei Dank haben wir eine Rechtsschutzversicherung“, sagt die 59-Jährige, die sich an den Oberwarter Anwalt Martin Behal wandte. „Es ist ja wirklich nicht nachvollziehbar, dass drei Personen eine Entschädigung erhalten und die vierte nicht“, so der Advokat, der eine Klage auf den Weg schickte. „Warum soll es sich ausgerechnet bei der Frau um außergewöhnliche Umstände gehandelt haben?“
Und siehe da: Elisabeth Temel ist zu ihrem Recht gekommen!
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