Sie ärgern sich, wenn der Paketzusteller wieder einmal nicht klingelt oder der gelbe Abholschein lieblos irgendwohin geklemmt wurde? Ein kurioses Gerichtsverfahren aus Kärnten zeigt die Tücken des Briefträgeralltags und wie ein Schriftstück gesetzeskonform und richtig hinterlegt werden muss – sonst kann es teuer werden.
„Achtung, Hund!“, steht auf der Tafel vor dem Gartenzaun eines riesigen Anwesens, hinter dem ein großer und laut Gerichtsakt durchaus „aggressiver“ Rottweiler haust. Die für das Kärntner Zustellgebiet zuständige Briefträgerin traut sich deswegen kaum aus ihrem Fahrzeug und auch nicht bis zur Klingel. Sie hupt, wenn sie vorbeikommt, um auf sich aufmerksam zu machen, und hinterlegt die Post in einem etwas entfernten Zeitungsrohr. So weit, so gut. Aber reicht das auch aus?
Was, wenn ein wichtiges Schriftstück zugestellt werden soll und es mangels Übergabe einen gelben Zettel gibt? Wohin damit? Genau darum dreht sich ein Verfahren am Landesgericht Klagenfurt: Eine Firma forderte vom Hundebesitzer fast 26.000 Euro Honorar – vergeblich. Denn der Zahlungsbefehl sei nie eingelangt.
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