Die Causa ist durchaus brisant: Warum bekommt ein ausgebildeter Krankenpfleger aus einem EU-Land mit gleichen Dienstjahren an den Salzburger Landeskliniken weniger auf sein Gehaltskonto überwiesen als ein Österreicher? Das Arbeits- und Sozialgericht reichte den Fall direkt an den EU-Gerichtshof weiter.
Es geht um die 100-prozentige Anrechnung aller Vordienstzeiten für alle Bediensteten aus EU-Ländern und dem Europäischen Wirtschaftsraum: "Bisher wurden nur 60 Prozent angerechnet. 600 Mitarbeiter der SALK, davon 160 Ärzte und 440 Menschen aus der Belegschaft, sind betroffen", schildert die kämpferische Zentralbetriebsrätin Christine Vierhauser im "Krone"-Gespräch.
Weitere Klage bereits in Vorbereitung
Viele hatten zuvor in Deutschland gearbeitet, ihre Dienstzeiten sind aber beim Eintritt in die SALK nicht voll angerechnet worden.
Konkret soll der Europäische Gerichtshof nun feststellen, ob die bisher geltenden Vordienstzeiten, die wiederum im Landesvertrags-Bedienstetengesetz geregelt sind, gegen EU-Recht verstoßen.
Der Betriebsrat bereitet indessen eine weitere Klage vor: Die Bevorzugung der Inländer, eben wegen dieser Dienstzeiten, sei verfassungswidrig und verstoße gegen das Gleichheitsgesetz.
Den SALK und somit dem Land Salzburg drohen nun Millionen an Nachzahlungen.
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