Der Haftrichter hat entschieden: Über die Eltern des dreijährigen Buben aus dem Tiroler Bezirk Kufstein, der Anfang dieser Woche tot in der Wohnung der Familie aufgefunden worden war, wurde am Freitagnachmittag U-Haft verhängt. Wenige Stunden davor hatte die Staatsanwaltschaft einen Antrag dafür gestellt. Ermittelt wird wegen Verdachts des Mordes – das Kind soll qualvoll verhungert sein.
Am Mittwoch wurden die tatverdächtigen Eltern (25 und 26 Jahre) nach einem stationären Aufenthalt wegen eines psychischen Ausnahmezustandes festgenommen. Am Donnerstag folgten die ersten Einvernahmen, am Freitagvormittag entschied die Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf Untersuchungshaft zu stellen, der dann am Nachmittag verhängt wurde.
Ermittlungen wegen Mordverdachts
„Das Landesgericht Innsbruck hat über die Eltern des dreijährigen Buben wegen des dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft verhängt“, hieß es offiziell vonseiten des Landesgerichtes.
Nach den bisherigen Ermittlungen bestehe der Verdacht, dass die Eltern „es über einen Zeitraum von zumindest mehreren Wochen unterlassen haben, den dreijährigen Buben entsprechend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen und trotz offensichtlicher Verschlechterung seines Gesundheitszustandes und seines augenscheinlichen Gewichtsverlustes einen Arzt zu kontaktieren“, so StA-Sprecher Hansjörg Mayr.
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Eltern es über einen Zeitraum von zumindest mehreren Wochen unterlassen haben, den dreijährigen Buben entsprechend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen.
StA-Sprecher Hansjörg Mayr
Bild: Christof Birbaumer
Tod wegen „massiver Unterernährung“
Der Bub war am späten Vormittag des Pfingstmontags tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, nachdem der Vater die Polizei verständigt hatte. Laut vorläufigem Obduktionsergebnis ist das dreijährige Kind „wegen einer massiven Unterernährung verstorben“.
Im weiteren Ermittlungsverfahren werde jedenfalls auch weiter abgeklärt, inwiefern „der Tod des Kindes andere, medizinische Ursachen haben könnte“. Bislang gebe es dazu aber keine Hinweise.
Vater schweigt, Erklärung der Mutter
„Während der Vater bisher von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, nicht auszusagen, gab die Mutter an, dass das Kind in den letzten Wochen krank gewesen sei und keinen Appetit gehabt habe. Ein Arztbesuch sei demnächst geplant gewesen“, so StA-Sprecher Mayr zu den bisherigen Befragungen. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Die Ermittlungen laufen nun weiter. In zwei Wochen werde vom Gericht neuerlich zu prüfen sein, ob die Gründe für die U-Haft weiterhin vorliegen.
Familie bisher behördlich unauffällig
Drei weitere Geschwister wurden in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe übergeben. Die Mädchen (1, 3 und 6 Jahre) wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen.
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