Der Fall sorgt für Entsetzen: Am Montag wurde in einer Wohnung im Tiroler Unterland ein toter Bub entdeckt. Der Dreijährige dürfte laut Obduktion qualvoll verhungert sein. Die Eltern stehen unter Tatverdacht. Donnerstag werden die Festgenommenen einvernommen – bis Freitagmittag muss entschieden werden, ob ein Antrag auf Verhängung der U-Haft gestellt wird.
Wie werden sich die Eltern zu den Vorwürfen äußern? Oder machen sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch? „Heute (Donnerstag, Anm.) finden die Vernehmungen der festgenommenen Eltern statt“, schildert Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.
Sollte ein Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft gestellt werden, hätte das Landesgericht binnen 48 Stunden darüber zu entscheiden.
Hansjörg Mayr, StA Innsbruck
Bis Freitagmittag müsse die Justiz jedenfalls entscheiden, ob die Eltern wieder enthaftet werden oder ein Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft gestellt wird. „Sollte ein Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft gestellt werden, hätte das Landesgericht binnen 48 Stunden darüber zu entscheiden“, erklärt Mayr das weitere Prozedere.
Vorerst gab es keine neuen Informationen zu dem tragischen Fall.
Tod wegen „massiver Unterernährung“
Der Bub war am späten Vormittag des Pfingstmontag tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, nachdem der Vater die Polizei verständigt hatte. Eine Obduktion ergab schließlich, dass das dreijährige Kind „wegen einer massiven Unterernährung verstorben“ sei.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat daher gegen die Eltern (25 und 26 Jahre) Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes eingeleitet. Nachdem sie zunächst wegen eines psychischen Ausnahmezustandes in stationärer Behandlung gewesen waren, wurden sie Mittwochmittag festgenommen.
Familie bisher behördlich unauffällig
Drei weitere Geschwister wurden in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe übergeben. Die Mädchen (1, 3 und 6 Jahre) wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen.
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