Nicht rechtskräftig

Fünf Jahre Haft für Gewalt gegen Lebensgefährtin

Oberösterreich
15.05.2024 19:00

Wegen einer Vielzahl von Gewaltdelikten musste sich ein 27-jähriger Syrer aus Bad Schallerbach am Mittwoch vor dem Landesgericht Wels verantworten. Er bestritt fast alle Vorwürfe und versuchte, seine Lebensgefährtin als psychisch instabil darzustellen. Das schlug aber fehl – fünf Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

Mehrfache Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und fortgesetzte Gewaltausübung gegen seine Lebensgefährtin: Wegen all dieser Vorwürfe musste sich ein 27-jähriger Syrer aus Bad Schallerbach am Mittwoch vor dem Welser Gericht verantworten.

Verteidigung schlug fehl
Der Angeklagte stritt fast alles ab: Seine Lebensgefährtin, die er als psychisch instabil bezeichnete, habe ihn erst betrogen, und dann angekündigt, ihn in den „Häfen“ zu schicken, als er drohte, ihrer Familie und Freunden von dem Vertrauensbruch zu erzählen.

Wenig überzeugend
Er hätte weder ihr noch dem gemeinsamen Sohn jemals Schaden zugefügt, so der 27-Jährige. Das überzeugte Richterin und Schöffen nicht: Fünf Jahre Haft und 1800 Euro für die Lebensgefährtin werden fällig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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